09.06.2018, 12:57
(09.06.2018, 10:44)Kreti u. Plethi schrieb: Da kann ich helfen.Und aktuell ist die Rentenversicherung vorrangig zuständig mit dem Grundsatz Reha vor Rente
Die Zuständigkeiten wer Reha bezahlt liegt daran wer die Folgekosten zu tragen hat.
Ist jemand noch im Arbeitsprozess will die DRV mit Reha verhindert dass derjenige Berufs-oder Erwerbsunfähig wird, da ihr sonst Kosten entstehen
Die Kassen bezahlen die Reha für Rentner da sie verhindern wollen dass jemand pflegebedürftig wird denn die Pflegekasse ist bei den Krankenkassen eingegliedert.
Es geht also um Minimierung von Folgekosten.
Wären andere Zuständigkeiten zur Genehmigung und Finanzierung vorhanden würde daraus sehr schnell ein Ablehnungswust entstehen, einmal wegen der Kosten der Reha und zudem würden die Folgen dann doch wieder an die bisher Zuständigen abgewälzt.