(17.05.2018, 12:07)PuK schrieb: Es geht doch darum, dass die Kurzstrecke eventuell bei bestimmten Anlässen verlängert wird. Als so ein Anlass wurde im Artikel genannt, wenn es im Stadtviertel der Starthaltestelle keinen Supermarkt gibt. Kann man natürlich noch weiterdenken: Es gibt dort keinen Facharzt, kein Amt für irgendwas usw.
Soll der Gelegenheitsfahrer dann etwa erst mal Google Maps bemühen und nach Supermärkten, Ärzten und Ämtern suchen?
Ein Tarifmodell ist u.a. dann gut, wenn man es in drei bis fünf Sätzen erklären kann. Das ging beim alten Modell gerade noch. Bei so einem bürokratischen Flickwerk geht das nicht.
Das Ärgerliche ist ja, dass die Innenstadtbewohner zugunsten der Umlandbewohner belastet wurden. Wie ja heute der Herr aus Dingsbums berichtet: Er zahlt nun 25 Euro weniger im Monat. Schön für ihn. Aber wer zu teuren Preisen in der City wohnt, muss ja nicht unbedingt tiefer in die Tasche greifen müssen, damit die SWA Leuten auf dem Land mehr Abos verticken kann. Die Umstrukturierung, die im Zonenbereich 1 und 2 gar keine echte war, hat das Umland begünstigt. Da sie kostenneutral ablaufen sollte, mussten andere dafür bluten. Das sind die bösen Gelegenheitsfahrer, die nicht bereit sind, ein Abo und sei es auch noch so günstig abzuschließen.
Während die Bürgermeister der Stadtrandgemeinden für die Belange ihrer Bürger eintraten, trat der Augsburger Stadtrat die seiner Innenstadtbewohner mit Füßen. Ihm schien an einer Verdoppelung des Fahrpreises so gar nichts unredlich zu sein.
Dieser Berater Probst muss ein ganz besonders arrogantes Exemplar aus dieser Gattung sein. Wollen wir Kindergärten sanieren oder günstig Straßenbahnfahren. Tz. Wie gesagt - das Problem liegt nicht in der Stadt sondern außerhalb. Aber der Bahnhofstunnel muss sich halt mal rechnen, genügend Leute anziehen und so zahlen halt die Gelegenheitsfahrer. Und damit auch nicht zu viele auf das Kurzstreckenticket ausweichen, gibt es dieses nicht beim Fahrer. Weil: dann werden die Straßenbahnen pünktlicher. Genau. Dabei ist es sehr egal, ob bei diesem ein Einzelticket oder ein Kurzstreckenticket verlangt wird.
Ein Minimum von Anständigkeit würde sein, dass man Haltestellen, die sehr nah beieinander liegen für das Kurzstreckenticket wie eine Haltestelle wertet. Das kann man an diesen und auf den Plänen kennzeichnen. Also Moritzplatz/Rathausplatz ist für die Kurzstrecke nur ein Halt. Ebenso Baugenossenschaft und Premium Aerotec. Rosenaustraße und Luitpoldbrücke. Eberle- und Kirchbergstraße.
Ansonsten mutiert das Kurz- zum Kürzeststreckenticket.