27.04.2018, 14:00
Ein Schmankerl:
Jo, so sans.
Zitat:Mein Anwalt hat daraufhin beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Es kann doch nicht sein, habe ich mir damals gedacht, dass man in Bayern ein Grundrecht einklagen muss.
Erfolg hatten Sie in Karlsruhe jedoch nicht.
Nein, dort hat man die Verfassungsbeschwerde sechseinhalb Jahre nicht bearbeitet - bis ich in Pension gegangen bin. Damit war die Klage hinfällig, weil ja kein Klagegrund mehr gegeben war. Leider.
http://www.sueddeutsche.de/bildung/kreuz...-1.3959023
Jo, so sans.