24.04.2018, 19:02
(24.04.2018, 18:38)PuK schrieb: Schon. Aber um z.B. in einer Schule durch ein Kreuz im Klassenzimmer in der Ausübung meiner Religionsfreiheit behindert zu werden, muss ich entweder Schüler oder Lehrer sein. Ich muss persönlich betroffen sein, um vor dem BVerfG klagen zu können. Es reicht nicht, dass ich den Zustand, dass in jedem Klassenzimmer ein Kreuz hängt, unhaltbar finde. Es reicht auch nicht, dass ich früher mal Schüler war und damals das Kreuz im Klassenzimmer hing. Ich muss jetzt von der Grundrechtsverletzung betroffen sein, damit die Klage überhaupt angenommen wird. Und zwar beides gleichzeitig: Ich + jetzt.
Und dann hat sich das gleich mit "jeder natürlichen oder juristischen Person". Wenn nämlich nur die unmittelbar und direkt Betroffenen ein Klagerecht haben, dann sind schon mal im Vorfeld mindestens 80 %, wenn nicht 90, von allen potentiellen Klägern weg. Dabei sähe man die Kritikpunkte von außen, also als Nichtbetroffener, oft besser und deutlicher. Als Betroffener steckt man meist so tief im System, dass man noch ganz andere Probleme damit hat.
Auch schon, jedoch hat das Landeskabinett entschieden, im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat
ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland anzubringen.
Und derer gibt es eine Menge, wo auch du dich verlaufen kannst.