16.04.2018, 19:00
(16.04.2018, 18:39)Udo schrieb: Neues Polizeigesetz, neues PsychKG
Die CSU zwingt mich SPD zu wählen. Bitter ganz ganz bitter.
Nicht gleich den Wahlzettel die Flinte in einen Korn werfen.
Gibt es schon in Hessen und es wird nicht so einfach weggesperrt, ........
Zitat:Es regelt, unter welchen Umständen ein psychisch kranker Mensch gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten werden kann. Über die ersten 24 Stunden dieser „Zwangsunterbringung“, so das Fachwort, entscheidet künftig der Arzt. Danach wird, wie bisher schon, ein Amtsrichter hinzugezogen.