23.03.2018, 11:08
(23.03.2018, 10:17)Sophie schrieb: Zunächst fiel das nicht auf, weil die RvS kulant war und die Mittel bewilligte. Erst beim Bund zeigte man sich zickig und rügte den Vorgang, weshalb sich die RvS nun auch genötigt sah zu prüfen, ob sie die Mittel zurückfordern müsse. Frist ist schließlich Frist.
Und Bürokratie ist eben Bürokratie.
Ich habe es vor Jahren mal selbst erlebt. Die Stadt München hat damals während des Jahres die Bewerbungsfrist für die Auer Dult geändert. Viele Jahre war der 31. Januar der Stichtag, dann hat man ihn auf den 31.12. verlegt und das im Amtsblatt veröffentlicht. Nur - welcher Auswärtige liest das Münchner Amtsblatt wohl? Kurz und gut, ich habe damals am 1. Januar per Mail meine Platzgesuche an die Stadt München geschickt. Aber diese wurden wegen Fristversäumnis nicht akzeptiert und ich musste ein ganzes Jahr pausieren. Das ging übrigens vielen anderen Kollegen auch so.
Was mich an der Sache ärgert und wo ich Parallelen zu Augsburg sehe: Hätte ich per Post am 31.12. die Unterlagen geschickt, dann wären meine Platzbewerbungen akzeptiert worden. Der zuständige Sachbearbeiter hätte sie genauso erst am 2. Januar bekommen wie meine Mail, denn am 1. Januar wird in der Verwaltung nicht gearbeitet. Beim Augsburger Fall ist es genauso. Selbst wenn der Mitarbeiter am Freitag erst zum Feierabend die Daten übermittelt hätte, so hätte die RvS auch erst am Montag darüber verfügt. Offenbar hat man das seinerzeit bei der RvS auch so gesehen.
Wenn dann so ein Paragraphenreiter meint, hier einen Aufstand machen zu müssen, dann bestätigt das nur mein Vorurteil, dass viele Bürokraten die Vorschrift über alles stellen. Hier ist ja niemand ein materieller Schaden entstanden, es wurde lediglich eine Frist leicht überschritten. Man hätte das mit einem kurzen Telefonat abklären und bereinigen können, aber dazu war man offensichtlich nicht fähig. Reinhard Mey hat das auch mal festgestellt:
[Video: https://www.youtube.com/watch?v=MJbn5BtAEoc ]
Was mich an der Sache ärgert und wo ich Parallelen zu Augsburg sehe: Hätte ich per Post am 31.12. die Unterlagen geschickt, dann wären meine Platzbewerbungen akzeptiert worden. Der zuständige Sachbearbeiter hätte sie genauso erst am 2. Januar bekommen wie meine Mail, denn am 1. Januar wird in der Verwaltung nicht gearbeitet. Beim Augsburger Fall ist es genauso. Selbst wenn der Mitarbeiter am Freitag erst zum Feierabend die Daten übermittelt hätte, so hätte die RvS auch erst am Montag darüber verfügt. Offenbar hat man das seinerzeit bei der RvS auch so gesehen.
Wenn dann so ein Paragraphenreiter meint, hier einen Aufstand machen zu müssen, dann bestätigt das nur mein Vorurteil, dass viele Bürokraten die Vorschrift über alles stellen. Hier ist ja niemand ein materieller Schaden entstanden, es wurde lediglich eine Frist leicht überschritten. Man hätte das mit einem kurzen Telefonat abklären und bereinigen können, aber dazu war man offensichtlich nicht fähig. Reinhard Mey hat das auch mal festgestellt:
[Video: https://www.youtube.com/watch?v=MJbn5BtAEoc ]