12.02.2018, 08:46
(12.02.2018, 07:36)Martin schrieb: Aus dem Koalitionspapier:
Lese ich das richtig? Die "Honorierung" der Lebensleistung, d. h. sagenhafte 10% über Hartz4 bei der Grundrente, setzt eine Bedürftigkeitsprüfung voraus?
Wer also zusätzlich Witwenrente bezieht oder ein Häuschen / Wohnung geerbt hat, dessen Lebensleistung wird nicht "honoriert"?
Martin
Nicht nur das denn zusätzlich scheint es noch weitere Bedingungen zu geben.
Zitat:Private Altersvorsorge
Eine Voraussetzung der Lebensleistungsrente ist eine private Altersvorsorge. Einen Anspruch auf die Rente hat nur, wer 35 Jahre privat für das Alter vorgesorgt hat. Eine private Altersvorsorge ist etwa eine betriebliche Altersvorsorge in Form eine Betriebsrente oder die Riester-Rente.
Bis zum Jahr 2023 reicht der Nachweis von fünf Jahren privater Altersvorsorge. Hintergrund: die Riester-Rente gibt es noch nicht lange genug, um auf 35 Jahr zu kommen. Und eine betriebliche Alterssicherung bietet nicht jeder Arbeitgeber an.
Quelle
Dabei fallen dann wieder die heraus die ihre private Altersvorsorge über eine Immobilie abgedecken haben.
Ganz abgesehen davon wie sich Geringverdiener, Teilzeitkräfte oder Erziehende überhaupt selbige hätten leisten sollen.