05.03.2018, 17:53
(04.03.2018, 20:11)Klartexter schrieb:Zitat:sobinichhalt:
Es stimmt doch, das GG kann man ändern. Dass Ihnen das nicht passt, verstehe ich ja, aber so ist es nun mal.
Dazu bedarf es aber einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag, und die hat die AfD nicht, was auch gut ist. Denn deren bisherige Aktivitäten im Bundestag wären mit Kindergarten noch freundlich beschrieben.
vorher:
Zitat:sobinichhalt
Das kann man doch ändern, mit einer qualifizierten Mehrheit.
qualifizierten Mehrheit.
Zitat:Qualifizierte Mehrheit
Die qualifizierte Mehrheit ist bei wichtigen Entscheidungen im Parlament oder in sonstigen Gremien eine Mehrheit, die über die einfache Mehrheit hinausgeht. Der Anteil der Zustimmung der Stimmberechtigten wird vorher festgelegt, zum Beispiel die Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit. Für Verfassungsänderungen bedarf es nach dem Grundgesetz einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestages und der Stimmen des Bundesrates. In der Mehrzahl der Fälle reicht für die Abstimmung im Bundestag die einfache Mehrheit, das ist die Mehrheit der in einer Abstimmung anwesenden Abgeordneten.
Deutscher Bundestag
Sobinichhalt hat es also völlig richtig dargestellt.
Es ist eine ganz andere Frage, ob es eine Mehrheit der Abgeordneten dafür gibt.
und
Zitat:Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungs%C3%A4nderung