08.06.2018, 15:22
(08.06.2018, 14:45)PuK schrieb: Das einzige, was Steigenberger/Drei Mohren wohl geltend machen könnte, ist ein angenommener Umsatzverlust, weil sie bei einer Beherbergung Gaulands nachher mit dem Boykott von anderen Gästen rechnen müssten. Aber das wird nicht reichen, denn spekulieren kann man viel, und reine Spekulation ist kein valides Argument vor Gericht.
Darf denn das Hotel nicht Willkür walten lassen ähnlich wie ein Türsteher, etwa so: 'Ihre Nase ist mir zu krumm; Sie sehen aus wie Vogelsch - sch - sch - scheuche; Hundekrawatten gehen hier gar nicht und vor allem nicht rein."
Das Dumme ist, daß so ein Hotel nur die Wahl zwischen zwei unangenehmen Möglichkeiten hat: Geschäftsschädigung durch Beherbergung und das gleiche durch Nichtbeherbergung; und das Oberdumme ist, daß sich die AfD als Märtyrer darstellen kann und Honig daraus zieht. Für ihre bisherigen Wähler ist das ein 'Jetzt-erst-recht'-Effekt.