13.03.2018, 11:53
Zitat:Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurückgewiesen, die auch in unpersönlichen Vordrucken als "Kundin" und nicht als "Kunde" angesprochen werden wollte...
Der Bundesgerichtshof urteilte nun, eine männliche Ansprache allein verstoße noch nicht gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz. Dies wäre nur der Fall, wenn weibliche Kunden generell nachteilig behandelt würden.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...97788.html
Ich halte die Entscheidung für gut.