29.01.2018, 22:11
(29.01.2018, 19:57)forest schrieb: Ziegen meckern ( ) und Kälber blöken. Wenn die muhen, sind sie erwachsen.
Das macht die Sache doch auch nicht besser, sondern nur noch schlimmer. Zu laut ist das alles. Nachts um drei, bei Vollmond.
(29.01.2018, 19:57)forest schrieb: Wie ist das eigentlich, wenn ein (schließlich) zu unrecht Beschuldigter sich einen Anwalt zur Verteidigung nimmt? Bei Kachelmann war es Schwenn, bei Mollath Strate, beides Hanseaten. Billig sehen die nicht aus.
Wer zahlt die? Die Staatskasse oder der/die Kläger/in?
Oder muß der zu unrecht Angeklagte mühsam den/die Kläger/in in einem nachfolgenden Zivilverfahren auf Schadenersatz und Haftung verklagen? Das kost' ja wieder erstmal.
Du musst zwischen Zivil- und Strafverfahren unterscheiden. Im streitigen Zivilverfahren trägt die Kosten des Verfahrens, auch die gegnerischen, die unterlegene Partei. Im Strafverfahren wird auf Betreiben des Anklägers, also im Prinzip der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den zuständigen Staatsanwalt, über die Schuld eines Angeklagten befunden. Das ist insofern kein "streitiges Verfahren", in dem es darum geht, wer recht hat. Es ist mehr ein öffentlicher Versuch, nachträglich die Wahrheit über ein bestimmtes Ereignis oder einen Vorgang in der Vergangenheit herauszufinden und ggf. eine Strafe auszusprechen. Oder andernfalls einen Freispruch auszusprechen. Oder irgendwas dazwischen, wie im Fall oben. Aber ob der Staatsanwalt richtig lag mit der Anklage, wird trotzdem wichtig, wenn es darum geht, wer nachher der Kostenschuldner für die Rechnung der Justizkasse ist. Und damit es hierüber nachträglich keinen Zweifel geben kann, ist das der klassische letzte Satz des Urteilsspruchs:
Zitat:Die Kosten des Verfahrens trägt [bitte nur eine Möglichkeit auswählen]
- der Angeklagte
- die Staatskasse
Dazu muss man übrigens nicht Jura studiert haben. Zwei oder drei Folgen Barbara Salesch im Fernsehen reichen für solche Weisheiten auch.