29.01.2018, 19:57
(29.01.2018, 12:41)PuK schrieb: Ziegen blöken gelegentlich, und Kälber muhen.
Ziegen meckern ( ) und Kälber blöken. Wenn die muhen, sind sie erwachsen.
Wie ist das eigentlich, wenn ein (schließlich) zu unrecht Beschuldigter sich einen Anwalt zur Verteidigung nimmt? Bei Kachelmann war es Schwenn, bei Mollath Strate, beides Hanseaten. Billig sehen die nicht aus.
Wer zahlt die? Die Staatskasse oder der/die Kläger/in?
Oder muß der zu unrecht Angeklagte mühsam den/die Kläger/in in einem nachfolgenden Zivilverfahren auf Schadenersatz und Haftung verklagen? Das kost' ja wieder erstmal.