29.01.2018, 11:41
(29.01.2018, 11:26)PuK schrieb: Typischerweise zu ein paar zig Sozialarbeitsstunden, eventuell zusätzlich zu einem oder zwei Wochenendarresten. Wenn's ganz hoch kommt, zwei Wochen Dauerarrest.
Das wird aber in solchen Artikel in der Regel schon erwähnt. Da dies nicht so ist, tippe ich mal, dass sie von der Richterin nur mütterlich ermahnt wurde.