29.01.2018, 11:26
(29.01.2018, 11:21)Serge schrieb: Der letzte Absatz des Artikels:
Und die 20-Jährige, die ihn der Vergewaltigung beschuldigt hatte? Wozu wurde sie "verdonnert"?
Typischerweise zu ein paar zig Sozialarbeitsstunden, eventuell zusätzlich zu einem oder zwei Wochenendarresten. Wenn's ganz hoch kommt, zwei Wochen Dauerarrest.
Die Dame ist 20, also geht das fast sicher nach Jugendstrafrecht. Und da kommt dann so etwas wie das oben Genannte raus. Beim Erwachsenenstrafrecht ist es aber auch so, dass das nur eine Bewährungsstrafe gibt. Während der vermeintliche Täter in solchen Fällen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu erwarten hätte, falls der falsche Vorwurf nicht rechtzeitig, manchmal aus Zufall, auffliegt.
Es gibt da eine enorme Asymmetrie zwischen dem, was dem Beschuldiger passieren kann und den möglichen Folgen für einen vermeintlichen Täter.
Wolle Feinripp kaufe? Gerne. Also, auch diese Asymmetrie ist übrigens ein Machtgefälle, das man oder eben frau ausnutzen kann. Sogar eines, das man theoretisch relativ einfach beseitigen könnte. Zum Beispiel, indem man die Strafe für eine nachweislich falsche Beschuldigung auf das anhebt, was einem Täter drohen würde, der aufgrund der Beschuldigung verurteilt wird. Da wäre aber der Gesetzgeber gefragt. Und der geschäftsführende Justizminister hat ganz andere Dinge im Kopf.