28.01.2018, 21:10
Um noch einen anderen Aspekt in die Diskussion einzubringen, der bisher ein wenig vernachlässigt wurde.
Es ist halt auch einfach der falsche Weg, solche Dinge öffentlich zu machen, bevor ein Gericht in einer öffentlichen Verhandlung über die Schuld entscheidet.
Dann, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dann wird der Vorwurf in einem Rechtsstaat natürlich öffentlich. Dann darf auch darüber in Medien berichtet werden. Geheimprozesse gibt es bei uns gottseidank noch nicht (in den USA aber schon, man muss also aufpassen, dass von dort nichts rüberschwappt in unsere Rechtsordnung).
Aber vorher gibt es noch jede Menge Möglichkeiten, dass das Hauptverfahren aus Mangel an Beweisen oder weil sich rausstellt, dass die Beschuldigungen gelogen waren (kann ja sein), gar nicht eröffnet wird. Und bis dahin ist noch nicht der Ruf des zu unrecht Beschuldigten ruiniert. Das fängt erst mit der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht an, in die sich dann natürlich jeder als Zuschauer hineinsetzen kann, wenn er will. Und dann darf natürlich auch die Presse Massenberichterstattung darüber betreiben. Unter gewissen Voraussetzungen, wie Namensabkürzungen und Verpixelungen, wenigstens so lange über die Schuld des Angeklagten noch nicht rechtskräftig befunden wurde. Das kann bei "Promis" anders sein, aber wir kommen da zunehmend ins Presserecht hinein. Es geht mir mehr ums Grundsätzliche, um die Frage wie öffentlich etwas wann sein darf bei beliebigen Privatpersonen.
Es gibt da, wenn man den korrekten Rechtsweg beschreitet als (vermeintliches?) Opfer, also eine Art Sieb oder Filter im Vorfeld, das oder der offensichtlich unbegründete Vorwürfe aussortiert. Das sind die sogenannten "Ermittlungen". Und das alles findet, und das ist auch völlig richtig so, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Wenn man aber über Twitter, Facebook oder sonstige (sozialen) Massenmedien irgendwelche Vorwürfe verbreitet, dann gibt es keinen solchen vorgeschalteten rechtsstaatlichen, nichtöffentlichen Filter. Und dann verbreitet sich das wie ein Lauffeuer. Ist es einmal in die Welt gesetzt, kann man es nicht mehr einfangen. So wie man zu viel Zahpasta nicht wieder in die Tube zurückkriegt. Es gilt dann das lateinische Sprichwort semper aliquid haeret. Das müsst ihr jetzt nicht nachschlagen, das soll angeblich von Plutarch sein und bedeutet "irgendwas bleibt immer hängen" und meint natürlich "Rufschädigung".
Es ist also der falsche Weg, solche Straftaten in den Medien öffentlich zu machen, bevor irgend etwas wenigstens so weit "verdächtig" ist, dass ein Staatsanwalt eine Anklageschrift schreibt und ein Termin für eine Verhandlung angesetzt ist. Bis dahin, genau genommen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verhandlung vor dem Gericht auch tatsächlich beginnt, kann nämlich noch alles im Sande verlaufen. Das kann theoretisch noch im letzten Moment abgeblasen werden, wenn sich neue, entlastende Erkenntnisse ergeben. Und das sollte es natürlich in diesem Fall für den Beschuldigten auch.
dr;tl?
Die sollen gefälligst den Rechtsweg einhalten, wenn irgendwas war.
Es ist halt auch einfach der falsche Weg, solche Dinge öffentlich zu machen, bevor ein Gericht in einer öffentlichen Verhandlung über die Schuld entscheidet.
Dann, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, dann wird der Vorwurf in einem Rechtsstaat natürlich öffentlich. Dann darf auch darüber in Medien berichtet werden. Geheimprozesse gibt es bei uns gottseidank noch nicht (in den USA aber schon, man muss also aufpassen, dass von dort nichts rüberschwappt in unsere Rechtsordnung).
Aber vorher gibt es noch jede Menge Möglichkeiten, dass das Hauptverfahren aus Mangel an Beweisen oder weil sich rausstellt, dass die Beschuldigungen gelogen waren (kann ja sein), gar nicht eröffnet wird. Und bis dahin ist noch nicht der Ruf des zu unrecht Beschuldigten ruiniert. Das fängt erst mit der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht an, in die sich dann natürlich jeder als Zuschauer hineinsetzen kann, wenn er will. Und dann darf natürlich auch die Presse Massenberichterstattung darüber betreiben. Unter gewissen Voraussetzungen, wie Namensabkürzungen und Verpixelungen, wenigstens so lange über die Schuld des Angeklagten noch nicht rechtskräftig befunden wurde. Das kann bei "Promis" anders sein, aber wir kommen da zunehmend ins Presserecht hinein. Es geht mir mehr ums Grundsätzliche, um die Frage wie öffentlich etwas wann sein darf bei beliebigen Privatpersonen.
Es gibt da, wenn man den korrekten Rechtsweg beschreitet als (vermeintliches?) Opfer, also eine Art Sieb oder Filter im Vorfeld, das oder der offensichtlich unbegründete Vorwürfe aussortiert. Das sind die sogenannten "Ermittlungen". Und das alles findet, und das ist auch völlig richtig so, unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Wenn man aber über Twitter, Facebook oder sonstige (sozialen) Massenmedien irgendwelche Vorwürfe verbreitet, dann gibt es keinen solchen vorgeschalteten rechtsstaatlichen, nichtöffentlichen Filter. Und dann verbreitet sich das wie ein Lauffeuer. Ist es einmal in die Welt gesetzt, kann man es nicht mehr einfangen. So wie man zu viel Zahpasta nicht wieder in die Tube zurückkriegt. Es gilt dann das lateinische Sprichwort semper aliquid haeret. Das müsst ihr jetzt nicht nachschlagen, das soll angeblich von Plutarch sein und bedeutet "irgendwas bleibt immer hängen" und meint natürlich "Rufschädigung".
Es ist also der falsche Weg, solche Straftaten in den Medien öffentlich zu machen, bevor irgend etwas wenigstens so weit "verdächtig" ist, dass ein Staatsanwalt eine Anklageschrift schreibt und ein Termin für eine Verhandlung angesetzt ist. Bis dahin, genau genommen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Verhandlung vor dem Gericht auch tatsächlich beginnt, kann nämlich noch alles im Sande verlaufen. Das kann theoretisch noch im letzten Moment abgeblasen werden, wenn sich neue, entlastende Erkenntnisse ergeben. Und das sollte es natürlich in diesem Fall für den Beschuldigten auch.
dr;tl?
Die sollen gefälligst den Rechtsweg einhalten, wenn irgendwas war.