11.01.2018, 21:02
(11.01.2018, 16:45)PuK schrieb: Es liegt in der Natur der Sache, dass bei verschiedenen Meinungen und zwei Beteiligten eine Patt-Situation entsteht. Die müsste meiner Ansicht nach ein Familiengericht im Eilverfahren entscheiden. (Wobei dann die Beziehung eh komplett im A... ist.)Mir war bisher nicht bewußt, dass jedes Kind immer zu 50/50 die Gene vom Vater und Mutter hat.
Ich sehe den Vorgang rein naturwissenschaftlich. Zwei Individuen, ein Weibchen und ein Männchen, vermischen ihre Gene gründlich halb und halb. Nach dem Mixen bzw. währenddessen wird auch eine Hälfte vom Ganzen weggeschüttet; welche, bestimmt der Zufall. Die andere Hälfte wird das Kind. Die "Eigentumsverhältnisse" am Kind* sind also immer 50:50; es gibt keinen einzigen Menschen auf der Welt, der mehr von der Mutter abstammt als vom Vater. Ich wüsste nicht, an welcher Stelle in diesem Vorgang eine alleinige Entscheidungsgewalt der Frau oder auch nur ein Vorrecht zu ihren Gunsten entstehen sollte.
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* Jaja, ich weiß, aber ich habe das ja nicht erfunden, das waren die Emanzen mit "gehört mir". Es geht eigentlich auch nicht um den "Bauch" der Frau, und auch nicht um die Gebärmutter. beides gehört natürlich ihr. Es geht um den Inhalt der Gebärmutter. Und die Evolution hat extra zu diesem Zweck trickreiche Vorkehrungen erfinden müssen, damit das werdende Kind, das ja genetisch eben nur zur Hälfte zur Mutter gehört, nicht vom Immunsystem als Fremdgewebe abgestoßen wird. Man sieht also rein an der Biologie, dass das, was da drin ist, nicht nur [zu] der Frau gehören kann, in der es sich gezwungenermaßen für die ersten neun Monate aufhalten muss.
Diese Annahme ist wohl schon lange überholt.
Zitat:Noch vor mehr als 100 Jahren hatte der Augustinermönch Gregor Johann Mendel behauptet, bei der Befruchtung würden väterliche und mütterliche Erbanlagen gleichwertig gemischt. Jetzt stellt sich heraus, daß die Mendelschen Vererbungsregeln nicht so allgemein gültig sind, wie es der akribische Erbsenzähler Mendel in Brünn vermutete:
https://www.focus.de/wissen/natur/vererb...69516.html
Es wäre schön, wenn die Gene auch das Verantwortungsbewußtsein und die Fürsorge für ein Kind zu gleichen Teilen bestimmen würden und zwar von der Zeugung bis zum Lebensende. Dann könnte man sagen, die "Eigentumsverhältnisse" sind 50/50.