(30.12.2017, 11:28)Kreti u. Plethi schrieb: Wie im Artikel richtig beschrieben ist den meisten Bürgermeistern eine Soll-Lösung lieber da sie sich dabei immer selber unschuldig geben können.
Wobei das öffentliches Recht ist, kein Privatrecht. Da ist eine "Soll"-Vorschrift für die öffentliche Seite eher eine Muss-Vorschrift. Man muss, wenn man eine Gebietskörperschaft ist, sehr gute Gründe haben, um im öffentlichen Recht wirksam eine Soll-Vorschrift nicht anzuwenden.
Als ob alles mit Soll-, Muss- und Kann-Vorschriften nicht schon kompliziert genug wäre. Aber nein, es ist tatsächlich so, man muss den konkreten Fall auch immer noch einmal im Rahmen des zivilen oder des öffentlichen Rechts ansehen, um ihn letztendlich darauf runterbrechen zu können, was die Gemeinde jetzt eigentlich wirklich muss, und was sie nur boshafterweise kann, wenn sie will.