20.04.2018, 10:05
(20.04.2018, 09:42)Sophie schrieb: Die (notorisch klamme) Stadt hat die Chance vertan gehabt, das Vorkaufsrecht wahrzunehmen und damit maximalen Einfluss auf das Denkmal nehmen zu können.
Später dann großspurig Forderungen an einen Sanierer zu stellen, halte ich auch für problematisch. Und die Begründung der historischen 'Weiterentwicklung eines Fabrikgebäudes in ein Wohngebäude', bei dem sich dann aber auf alle Zeit nix mehr weiterentwickeln darf, ebenso.
Man soll schauen, dass man die wertvollen Türen sichert und irgendwo mal wieder einbaut.
Du und deine Türen. Der FFT könnte neue gebrauchen . Aber auch gut erhaltene gebrauchte Türen wären schon ein wesentlicher Fortschritt.
So ein VKR ist ganz nett. Wenn man eines hat und es ausübt, kann man aber dennoch nicht die Vertragsmodalitäten gestalten. Sondern das müssen zwei andere Parteien vorher machen, inklusive der Einigung über die Höhe des Kaufpreises natürlich. Ohne wirksamen Kaufvertrag kein VKR. Und man steigt dann als Vorkaufsberechtigter zu diesen Bedingungen in das Geschäft ein. (Ganz genau betrachtet entsteht im Moment der Ausübung "virtuell" sogar ein zweiter, inhaltsgleicher Vertrag, nur mit einem anderen Erwerber, der es dem Verkäufer unmöglich macht, den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen, denn er kann die Immobilie ja nur einmal übereignen.) Wenn man nun als Verkäufer oder Käufer die Ausübung eines VKR verhindern möchte, könnte man also relativ leicht auf die Idee kommen, den Kaufpreis unangemessen hoch anzusetzen, in der Hoffnung, dass dem VKR-Berechtigten dann finanziell die Luft ausgeht oder er ganz einfach zu diesem Preis das Interesse verliert. Das ist zwar verboten, aber man muss es den Vertragsbeteiligten erst mal nachweisen. Weiß man denn etwas über diesen Kaufvertrag und den Kaufpreis?