11.07.2018, 11:28
(11.07.2018, 11:19)Serge schrieb: Lebenslänglich für Zschäpe
Was sonst unter diesen Umständen? Realistisch wären entweder drei Jahre für schwere Brandstiftung oder lebenslänglich, aber dann mit Sicherungsverwahrung gewesen.*
Bei so einer Totgeburt von Prozess konnte ja nur ein fauler Kompromiss rauskommen.
Das ist aber noch nicht das Ende. Das gibt sicher eine Revision vor dem BGH und dann noch ein Nachspiel vor dem BVerfG. Und dann möglicherweise noch eines vor dem EGMR.
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* Für die obligatorischen Klugscheißer prophylaktisch: Nein, "besondere Schwere der Schuld" und "Sicherungsverwahrung" sind nicht das Selbe. Und "besondere Schwere der Schuld" bedeutet auch nicht, dass man dann automatisch in der Sicherungsverwahrung landet. "Besondere Schwere der Schuld" bedeutet nur, dass man die "lebenslange" Haftstrafe auch komplett absitzen muss, ohne dass man vorher mit vorzeitiger Entlassung, z.B. wegen guter Führung, rechnen darf. Die "Sicherungsverwahrung" hätte noch oben draufgesetzt, dass man auch dann noch nicht rausgelassen wird, wenn die eigentliche Strafe kalendermäßig verbüßt ist.