05.06.2018, 14:27
(05.06.2018, 14:15)PuK schrieb: Richtig, nur die Brandstiftung ist ihr sicher nachweisbar. Und im Strafrecht gilt der Grundsatz in dubio pro reo. Wie sollte dann dabei lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung herauskommen?
In dem die Richter der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgen. Eine Revision wird dann zeigen, ob eine lebenslange Freiheitsstrafe Bestand hat.