05.06.2018, 14:15
(05.06.2018, 14:04)Udo schrieb: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie unter lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung wegkommt.
(...)
Brandstiftung bleibt da als einziges übrig, was man zweifelsfrei beweisen kann.
Richtig, nur die Brandstiftung ist ihr sicher nachweisbar. Und im Strafrecht gilt der Grundsatz in dubio pro reo. Wie sollte dann dabei lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung herauskommen?