05.06.2018, 13:34
Zitat:Die ursprünglichen drei Verteidiger der NSU-Hauptangeklagten Beate Zschäpe haben eine sofortige Freilassung ihrer Mandantin gefordert. Zu Beginn seines Plädoyers sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht München, Zschäpe sei „keine Terroristin, keine Mörderin und keine Attentäterin“. Sie sei „wegen aller angeklagter Staatsschutzdelikte freizusprechen und unverzüglich freizulassen“.
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Als wesentliche Tat sei ihr nur die Brandstiftung vorzuwerfen, die anders als von der Anklage behauptet aber keine schwere Brandstiftung gewesen sei. Da dafür maximal zehn Jahre Haft drohten und Zschäpe sich in sechs Jahren und sieben Monaten Untersuchungshaft tadellos verhalten habe, müsse ihr Haftbefehl umgehend aufgehoben und sie freigelassen werden.
Quelle: FR
Ja, das kann man so sehen.
(27.04.2018, 14:00)PuK schrieb: Drei Jahre wegen schwerer Brandstiftung , das ist das einzig juristisch Vertretbare. Etwas anderes kann man ihr nämlich nicht nachweisen.