19.02.2018, 20:07
(19.02.2018, 19:28)Kreti u. Plethi schrieb: In dem angegebenen Alter würde ich die nicht mehr als Jugendliche betrahten wollen.
Und die mit 22 Jahren werden die sicherlich auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt.
http://www.mv-recht.de/artikel/156/anwen...nwachsende
"Auch Heranwachsende, also junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren, können noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Auch wenn sie volljährig sind und demnach grundsätzlich als strafrechtlich voll verantwortlich gelten, befinden sich doch viele Menschen dieser Altersgruppe noch in einer Übergangsphase."