20.11.2017, 21:56
(20.11.2017, 20:57)leopold schrieb: Die CSU hat ihren christlichen und ökonomischen Kompass aus Angst vor der AfD leider verloren:
Ausbildungsbetriebe und Flüchtlingshelfer verzweifeln
Ich möchte nur kurz erwähnen, dass Flüchtlinge mit subsidiärem Status nur ein temporäres Bleiberecht haben. Es kann ihnen nach 5 Jahren ein Bleiberecht gewährt werden - unter bestimmten Voraussetzungen.
Zitat:Rechtliche Grundlagen und Folgen
- Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr
- bei Verlängerung: jeweils zwei weitere Jahre
- Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren (die Asylverfahrensdauer wird eingerechnet) möglich, wenn weitere Voraussetzungen, wie etwa die Sicherung des Lebensunterhalts sowie ausreichende Deutschkenntnisse, erfüllt sind.
- unbeschränkter Arbeitsmarktzugang - Erwerbstätigkeit gestattet
Das gilt natürlich besonders für nicht anerkannte Asylbewerber.
Ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen, ist eine sehr gute Sache, schon aus Gründen der Beschäftigung und Alltagsgestaltung, aber daraus ein Arbeits- oder Bleiberecht abzuleiten, ist doch nicht zwingend oder gar naheliegend. Es ist die Möglichkeit einer beruflichen Qualifikation, aber nicht mehr. natürlich kann es Ausnahmen geben. Wie überall.
Wenn sie z.B. zurück in ihr Heimatland müssen, können sie dort ihre beruflichen Kenntnisse zum Nutzen aller einsetzen.
Wer soll denn die zerstörten Städte und verwüsteten Felder wieder aufbauen und kultivieren? Die zurückgebliebenen Frauen, Kinder und Alten?
Oder wer soll das sonst alles herrichten und instandsetzen?
Russische Arbeitsbrigaden? Oder von Saudis angeheuerte Fremdarbeiter aus Indien, Pakistan, Bangladesh usw.?
Und das scheint der Stein des Anstoßes zu sein (aus dem oben zitierten Artikel):
Zitat:In diesem Geiste sind auch die Vollzugshinweise des Innenministeriums verfasst, die Bayerns Flüchtlingshelfer - aber auch zahlreiche Ausbildungsbetriebe - seit mehr als einem Jahr oft daran zweifeln lassen, ob ihre Arbeit überhaupt noch Sinn ergibt. War es vor den Anweisungen an Bayerns Ausländerämter kein Problem, dass Flüchtlinge trotz abgelehnten Asylantrags relativ schnell zu einer Duldung und zu einer Ausbildungserlaubnis kamen, so sei damit längst Schluss.
Der aus welchen Gründen auch immer abgelehnte Asylantrag soll durch eine schnelle Duldung und eine Ausbildungserlaubnis praktisch umgangen werden.