02.11.2017, 19:54
(01.11.2017, 12:05)Sophie schrieb: oder
Wobei er selbst wiederum durch seinen Laudator darauf hingewiesen werden musste, dass es sich bei der Confessio Augustana um ein reichsrechtliches Gesetz, das die Anhänger der „Augspurgischen Confessions-Religion“ in den weltlichen Landfrieden miteinbezog (§ 15) handelte. Ein Vertrag also, der nicht von, sondern für und wegen Katholiken und Protestanten zustande gebracht wurde. Ausdrücklich nicht miteinbezogen in den Landfrieden wurden sämtliche andere Religionsgemeinschaften (§ 17): „Doch sollen alle andere, so obgemelten beeden Religionen nicht anhängig, in diesem Frieden nicht gemeynt, sondern gäntzlich ausgeschlossen seyn.“ Diese gesetzliche Diskriminierung betraf nicht zuletzt Leib und Leben der Täufer (Mennoniten), die bereits in der Confessio Augustana von 1530 wörtlich „verdammt“ wurden und bis zum heutigen Tag werden.
Zitat Stand 02.11.2017 17:50 Uhr
Zitat:Der Ausdruck „Augsburger Religionsfrieden“ steht exemplarisch für diese Form der Verschleierung. Bei dem im Jahr 1555 verabschiedeten Werk handelte es sich nicht um ein religiöses, sondern um ein reichsrechtliches Gesetz, das die Anhänger der „Augspurgischen Confessions-Religion“ in den weltlichen Landfrieden miteinbezog (§ 15). Ein Vertrag also, der nicht von, sondern für und wegen Katholiken und Protestanten zustande gebracht wurde. Ausdrücklich nicht miteinbezogen in den Landfrieden wurden sämtliche andere Religionsgemeinschaften (§ 17): „Doch sollen alle andere, so obgemelten beeden Religionen nicht anhängig, in diesem Frieden nicht gemeynt, sondern gäntzlich ausgeschlossen seyn.“ Diese gesetzliche Diskriminierung betraf nicht zuletzt Leib und Leben der Täufer (Mennoniten), die bereits in der Confessio Augustana von 1530 wörtlich „verdammt“ wurden und bis zum heutigen Tag werden.Die Confessio Augustana ist kein rechtsrechtliches Gesetz gewesen.
Zitat:Die Confessio Augustana (CA), auch Augsburger Bekenntnis (A.B.) oder Augsburger Konfession, ist ein grundlegendes Bekenntnis der lutherischen Reichsstände zu ihrem Glauben. Sie wurde am 25. Juni 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg Kaiser Karl V. von den Reichsständen der lutherischen Reformation dargelegt. Sie war Basistext der Religionsgespräche , Grundlage des Schmalkaldischen Bundes , Toleranzgrundlage des Augsburger Religionsfriedens und gehört noch heute zu den verbindlichen Bekenntnisschriften der lutherischen Kirchen , in der Fassung von 1540 (Variata) auch der reformierten Kirchen .[1]
Quelle Wikipedia.