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Minijobber sollten Kinderpornos sichten
#1

Zitat:Was kaum einer weiß: Bei Kinderpornografie geben die Behörden die Auswertung teils an private Firmen ab. Ein solches Unternehmen aus dem Raum Augsburg wollte die Kinderpornos nun von Minijobbern auswerten lassen, teils in Heimarbeit. Das wirft Fragen auf.

Quelle: http://www.br.de/nachrichten/schwaben/in...n-100.html 

Schon krass. So einen Job kann man sicher nicht ohne psychologische Betreuung wahrnehmen, sofern man keine Haut wie ein Elefant hat. Ich könnte es jedenfalls nicht.

Martin
#2

(27.10.2017, 08:00)Martin schrieb:  Schon krass. So einen Job kann man sicher nicht ohne psychologische Betreuung wahrnehmen, ....

...außer man hat eine entsprechende Affinität.

Steht da wo, wie man das ausschließen möchte? Habe beim Querlesen nichts gefunden.

Suchen sich solche Täter doch gerne ein soziales Umfeld, das ihre Übergriffe begünstigt, liefert ihnen die Polizei neuerdings das Material gleich ins Haus, das ist doch praktisch.
#3

(27.10.2017, 08:57)Sophie schrieb:  Suchen sich solche Täter doch gerne ein soziales Umfeld, das ihre Übergriffe begünstigt, liefert ihnen die Polizei neuerdings das Material gleich ins Haus, das ist doch praktisch.

Blabla.

Eine andere Gefahr ist viel realer: Du bist auf Hartz IV und das Jobcenter vermittelt dich in diesen Job. Du kannst nicht ablehnen. Und dann kommt irgendein übereifriger Staatsanwalt daher. Du darfst das Zeug nämlich auf keinen Fall haben, außer du bist ein Gericht, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Und wer von uns ist das schon?

Du darfst es weder besitzen noch dir ansehen. Und du musst in diesem Job beides tun.

Es gibt eben einfach Aufgaben, die man durch Polizeibeamte erledigen lassen muss als Staat. Oder durch Software. Aber wenn man KiPo juristisch so knallhart vernagelt, dass man sie als Privater nicht mal bei "berechtigtem Interesse" (einfach weil man seinen Job macht) ansehen kann, ohne dass man sich strafbar macht, dann muss der Staat das selber machen.
#4

(27.10.2017, 09:12)PuK schrieb:  Eine andere Gefahr ist viel realer: Du bist auf Hartz IV und das Jobcenter vermittelt dich in diesen Job. Du kannst nicht ablehnen. Und dann kommt irgendein übereifriger Staatsanwalt daher. Du darfst das Zeug nämlich auf keinen Fall haben, außer du bist ein Gericht, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Und wer von uns ist das schon?

Du darfst es weder besitzen noch dir ansehen. Und du musst in diesem Job beides tun.


Gibt es da nicht ein Gesetz, das in bestimmten Fällen die Delegierung hoheitlicher Aufgaben erlaubt? Dunkel meine ich mich zu erinnern, dass der Fachbegriff "Beleihung" lautet. Meine juristischen Kenntnisse sind aber, ähm, relativ überschaubar.

Martin
#5

(27.10.2017, 09:16)Martin schrieb:  Gibt es da nicht ein Gesetz, das in bestimmten Fällen die Delegierung hoheitlicher Aufgaben erlaubt? Dunkel meine ich mich zu erinnern, dass der Fachbegriff "Beleihung" lautet. Meine juristischen Kenntnisse sind aber, ähm, relativ überschaubar.

Irgendsowas gibt es. § 184 b Abs. 5 StGB .

Zitat:(5) Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der rechtmäßigen Erfüllung von Folgendem dienen: 1. staatliche Aufgaben,2. Aufgaben, die sich aus Vereinbarungen mit einer zuständigen staatlichen Stelle ergeben, oder3. dienstliche oder berufliche Pflichten.

Ich hätte trotzdem ein extrem ungutes Gefühl dabei. Das wäre mir einfach zu heiß. Wenn das Geringste ist mit KiPo, dann bist du komplett erledigt.
#6

(27.10.2017, 09:12)PuK schrieb:  Blabla.

Eine andere Gefahr ist viel realer: Du bist auf Hartz IV und das Jobcenter vermittelt dich in diesen Job. Du kannst nicht ablehnen. Und dann kommt irgendein übereifriger Staatsanwalt daher. Du darfst das Zeug nämlich auf keinen Fall haben, außer du bist ein Gericht, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft. Und wer von uns ist das schon?

Du darfst es weder besitzen noch dir ansehen. Und du musst in diesem Job beides tun.

Es gibt eben einfach Aufgaben, die man durch Polizeibeamte erledigen lassen muss als Staat. Oder durch Software. Aber wenn man KiPo juristisch so knallhart vernagelt, dass man sie als Privater nicht mal bei "berechtigtem Interesse" (einfach weil man seinen Job macht) ansehen kann, ohne dass man sich strafbar macht, dann muss der Staat das selber machen.

Nein, das ist gar kein Blabla. Das ist schon so. Denke nur mal an den Kinderarzt, den Augsburger...

Das mit dem Jobcenter halte ich dafür für extrem weit hergeholt. Also für eine reine Fiktion. Vor allem, dass man das tun müsse.

Ansonsten bin ich ganz bei Dir, dass das eine Aufgabe des Staates ist - eben schon wegen siehe oben, die Überprüfung an wen das Zeug geht so aufwändig sein müsste, dass man gleich selbst wieder Personal dafür einstellen kann.
#7

(27.10.2017, 09:25)Sophie schrieb:  Nein, das ist gar kein Blabla. Das ist schon so. Denke nur mal an den Kinderarzt, den Augsburger...

Das mit dem Jobcenter halte ich dafür für extrem weit hergeholt. Also für eine reine Fiktion. Vor allem, dass man das tun müsse.

Ja, freilich gibt es diese Leute. Aber meinst du, die gucken in Stellenanzeigen für Minijobs nach, wenn sie ja schon Kinderarzt sind, und suchen dann dort abwegigerweise nach KiPo? Und wird in der Stellenanzeige stehen "Sichtung von Kinderpornos"? Doch wohl beides eher nicht. Erstens interessiert den so was nicht und zweitens erfährst du erst beim Vorstellungsgespräch, was du tun musst in diesem Job.

Es gab da schon Frauen, die ins Bordell vermittelt werden sollten. Nichts ist unmöööglich - Jobcenter!
#8

(27.10.2017, 09:21)PuK schrieb:  Ich hätte trotzdem ein extrem ungutes Gefühl dabei. Das wäre mir einfach zu heiß. Wenn das Geringste ist mit KiPo, dann bist du komplett erledigt.


Ein weitere Aspekt ist die Bezahlung. Für "Minijober". Aha. Wer nimmt eine psychisch so hoch belastende Arbeit zu einem Hungerlohn an? Bleiben tatsächlich nur Zwangsmaßnahmen (H4) oder Leute mit einer Affinität zum Thema.

Martin
#9

(27.10.2017, 09:29)PuK schrieb:  Ja, freilich gibt es diese Leute. Aber meinst du, die gucken in Stellenanzeigen für Minijobs nach, wenn sie ja schon Kinderarzt sind, und suchen dann dort abwegigerweise nach KiPo? Und wird in der Stellenanzeige stehen "Sichtung von Kinderpornos"? Doch wohl beides eher nicht. Erstens interessiert den so was nicht und zweitens erfährst du erst beim Vorstellungsgespräch, was du tun musst in diesem Job.

Es gab da schon Frauen, die ins Bordell vermittelt werden sollten. Nichts ist unmöööglich - Jobcenter!

Es gibt nicht nur pädophile Kinderärzte. Ich denke, die sind eher die Ausnahme.

Natürlich steht nicht in der Stellenanzeige, "Sichtung von Kinderpornos".

Aber Martin schrieb ja bereits, dass das die normalen Bewerber nicht aushalten könnten. Also wer wird's dann machen?


Ins Bordell vermittelt vllt. Ich meine mich zu erinnern. Aber wenn diese Erinnerung nicht trügt, nicht als Prostiutierte. Also die Vermittlung erfolgte auf keinen Fall als Prostituierte, nur man fand es wohl zumutbar, dort an der Bar zu arbeiten, was natürlich mit entsprechenden Avancen verbunden ist und deshalb auch nicht geht.
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