05.04.2019, 18:34
(05.04.2019, 17:49)Serge schrieb: Meiner Ansicht nach ist, .....
Der wurde nämlich kein Sitz verweigert, der ihr laut Parlamentsordnung zusteht.
......
Diese Geschäftsordnung nennt ausdrücklich :
Das Grundgesetz stattet die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit dem sogenannten freien Mandat aus.
Die Abgeordneten sind somit nicht an Aufträge und Weisungen gebunden.
Dann wird in der Geschäftsordnung geschrieben:
Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.
Wie kann das ohne Zwang geschehen, wenn die Mandatsträger keine Mehrheit zustande bringen?
Da haben die Geschäftsordnungschreiber nicht bis zum Ende mitgedacht, oder so ähnlich.