08.10.2016, 15:34
(08.10.2016, 14:07)Martin schrieb: Gute Frage, warum gibt es bei rd. 1.200 Strafanzeigen mit hohem öffentlichen Interesse kein belastbares, offizielles Zahlenmaterial? Was ändert es am Sachverhalt, wenn man die sexuellen Übergriffe auf vollzogene, nicht vollzogene und versuchte Vergewaltigungen aufteilt, nur mit der Zielsetzung, das Geschehen zu verharmlosen? Wollen wir die Diskussion auf diesem Level führen? Die Polizei hat auch versagt, richtig, in Person eines inzwischen zurückgetretenen und in den Ruhestand verabschiedeten Polizeichefs mit SPD-Parteibuch, der seine Beamten im Stich ließ und bei der Bevölkerung den Eindruck hinterließ, dass die Exekutive bei Verbrechen einfach wegsieht, sofern es sich um ein politisch problematisches Tätermilieu handelt.
Martin
Ein Po-Grabschen oder Busen-Tatschen ist halt was anderes als eine "vollzogene Vergewaltigung". Das äußert sich schon in der deutlich unterschiedlichen strafrechtlichen Beurteilung.
Es scheint in der Wahrnehmung vieler (gerade aus dem rechten Spektrum) auch ein gewaltiger Unterschied zu sein, ob ein Flüchtling Frauen auf unangemessene Weise anmacht oder ob es ein selbsternannter "Star" ist, der gerne Präsident der USA werden möchte.