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Geldbuße wegen Dashcam
#1

Heute sind ja schon einige Threads am Laufen, in denen es um illegale Fotos geht. Jetzt hat eine Frau 150 Euro Bußgeld bekommen, weil sie der Polizei ein Dashcam-Video gegeben hat, das zeigt, wie ihr Auto angeparkt wird. Nur weil sie bei der Aufklärung helfen wollte, ja geht's noch? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]

Zitat:Das Münchner Amtsgericht hat eine 52-jährige Frau zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt, weil sie mit Dashcam-Aufnahmen die Schuldigen für Sachbeschädigungen an ihrem parkenden Fahrzeug dokumentieren wollte. Das Gericht sah darin eine unbefugte Erhebung personenbezogener Daten und damit einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (Urteil vom vom 09.08.2017, Aktenzeichen 1112 OWi 300 Js 121012/17).

https://www.heise.de/newsticker/meldung/...48679.html 

Tja, wenn man mit 150 Euro Bußgeld rechnen muss, weil ja das Recht von Straftätern auf informationelle Selbstbestimmung mehr gilt als das Interesse an der Aufklärung potenzieller Straftaten, dann wird die Polizei wohl nicht mehr besonders viele Handyfotos bekommen, wenn sie wieder mal nach einem Anschlag danach bettelt?
#2

(07.10.2017, 11:11)messalina schrieb:  Heute sind ja schon einige Threads am Laufen, in denen es um illegale Fotos geht. Jetzt hat eine Frau 150 Euro Bußgeld bekommen, weil sie der Polizei ein Dashcam-Video gegeben hat, das zeigt, wie ihr Auto angeparkt wird. Nur weil sie bei der Aufklärung helfen wollte, ja geht's noch? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]


Tja, wenn man mit 150 Euro Bußgeld rechnen muss, weil ja das Recht von Straftätern auf informationelle Selbstbestimmung mehr gilt als das Interesse an der Aufklärung potenzieller Straftaten, dann wird die Polizei wohl nicht mehr besonders viele Handyfotos bekommen, wenn sie wieder mal nach einem Anschlag danach bettelt?

Naja. Die filmende Bürgerwehr als Nebenherordnungsmacht im Staate. Gefällt mir auch nicht besonders. Bespitzelung, Denunzierung an der Tagesordnung

Sie hätte ja einfach mit den Erkenntnissen aus dem Video zur Polizei gehen können und sagen - ich habe Hinweise darauf, dass es ein Auto der Marke so und so war mit dem und dem Kennzeichen... Anhand der Lackschäden hätte man das dann schon trotzdem aufklären können.
#3

(07.10.2017, 11:17)Sophie schrieb:  Naja. Die filmende Bürgerwehr als Nebenherordnungsmacht im Staate. Gefällt mir auch nicht besonders. Bespitzelung, Denunzierung an der Tagesordnung

Sie hätte ja einfach mit den Erkenntnissen aus dem Video zur Polizei gehen können und sagen - ich habe Hinweise darauf, dass es ein Auto der Marke so und so war mit dem und dem Kennzeichen... Anhand der Lackschäden hätte man das dann schon trotzdem aufklären können.

Ja, aber darauf muss man ja erst mal kommen? Ich bin auch schon mal von der Polizei ganz neutral gefragt worden, ob ich einen "Verdacht" hätte, als ich mal einen Parkkratzer angezeigt habe, die Fragestellung kam mir fast ein bisschen komisch vor, jetzt weiß ich, warum. Da hatte ich aber meine Dashcam noch nicht, da habe ich nur Handyfotos von den anderen Autos gemacht, wenn ich mal eng eingeparkt habe. Jetzt nach dem Urteil bin ich vorsichtig was ich sagen werde.
#4

(07.10.2017, 11:31)messalina schrieb:  Ja, aber darauf muss man ja erst mal kommen? Ich bin auch schon mal von der Polizei ganz neutral gefragt worden, ob ich einen "Verdacht" hätte, als ich mal einen Parkkratzer angezeigt habe, die Fragestellung kam mir fast ein bisschen komisch vor, jetzt weiß ich, warum. Da hatte ich aber meine Dashcam noch nicht, da habe ich nur Handyfotos von den anderen Autos gemacht, wenn ich mal eng eingeparkt habe. Jetzt nach dem Urteil bin ich vorsichtig was ich sagen werde.

Offenbar hatte sich das Gericht daran gestört, weil Personen zu erkennen waren. Es wäre interessant zu wissen wie das Gericht geurteilt hätte, wenn die Gesichter z. B. mittels Video-Software verpixelt gewesen wären. Ohne sichtbare Personen/Gesichter ließe sich der Vorwurf eines Verstoßes gegen irgendwelche Persönlichkeitsrechte nur schwer aufrecht erhalten.

Martin
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