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Prozess gegen Auschwitz-Sanitäter eingestellt
#1

Zitat:Das Landgericht Neubrandenburg hat das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Sanitäter Hubert Z. endgültig eingestellt. Der 96-jährige Angeklagte sei wegen seiner Demenz nicht mehr in der Lage, einem Prozess zu folgen, teilte das Gericht mit.

Quelle: ZON 

Na sowas! Wer hätte das gedacht, dass das passieren kann, wenn man mit der Anklage wartet, bis der Mann Mitte 90 ist! Sachen gibt's!

Das sag ich schon seit mindestens zehn Jahren, dass das jetzt zu spät ist. Aber mir glaubt ja keiner was.

Außerdem war der ganze Prozess sowieso Quark.

Zitat:Z. wurde bereits 1948 von einem polnischen Gericht wegen seiner Tätigkeit in Auschwitz und wegen seiner Zugehörigkeit zur Waffen-SS zu knapp vier Jahren Haft verurteilt. Diese Strafe verbüßte er.

In diesem Fall sagt der Verteidiger nur "ne bis in idem", und zappzarapp, der Angeklagte kann gehen.

Sicherlich wäre es gut, wenn man das verhandeln würde. Aber nicht mehr jetzt. Das hätte man in den 50ern, 60ern und 70ern machen müssen. Aber zu der Zeit war es ja selbst dem Mossad wichtiger, sich um Ägypten zu kümmern, als in Südamerika nach Eichmann und Mengele zu suchen.
#2

Der interessantere Prozess wäre auch der gegen diejenigen gewesen, die seit 45 die Strafverfolgung verhindert haben. Jeder dort ist ein Mörder gewesen. War es denn Aufgabe der anderen, der Opfer, ihre Peiniger vor Gericht zu bringen? 

Was hätte dagegen gesprochen, den alten Wurm einfach im Rollstuhl ins Feuer zu schieben? Ich hätts getan!
#3

(13.09.2017, 12:16)bbuchsky schrieb:  Jeder dort ist ein Mörder gewesen.

Die Frau Höß auch? Gewiss, sie hat im Lager gewohnt und ihrem Mann die Frühstücksbrote geschmiert... Aber war sie deshalb eine Mörderin? Zu einer Mörderin gehört ein wenig mehr dazu als Butter und Marmelade und die Tatsache, mit dem falschen Mann verheiratet zu sein, finde ich.

Die Justiz mag es nicht akzeptieren, dass sie in manchen Fällen ganz einfach nicht weiterkommt. Wenn "ausermittelt" ist, und es liegen immer noch nicht die nötigen Beweise vor, dann muss man eben aufgeben. Es ist unseriös und entspricht nicht rechtstaatlichen Prinzipien, mit Hilfskonstruktionen wie "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" zu arbeiten (s.a. Zschäpe). Der einzige Sinn und Zweck dieses § ist, dass man als Gericht nicht mehr klären muss, wer was gemacht hat und wer wo dabei war, sondern ganz einfach pauschal sämtliche Verdächtigen verknacken kann.

Mir ist es aber tatsächlich lieber, wenn nur Leute im Gefängnis sitzen, die auch wirklich schuldig sind und denen die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Und ich kann es gut tolerieren, wenn gleichzeitig ein paar Schuldige draußen herumlaufen, weil man ihnen nichts nachweisen konnte. Denn sonst ist der Willkür Tür und Tor geöffnet und dann kommen sie übermorgen vielleicht auch bei dir vorbei, weil du jemanden kennst, der irgendetwas angestellt hat.
#4

Wie kann ich von Moslems ernsthaft eine Säkularisierung verlangen, also im übertragenen Sinn die Herstellung einer moralisch und ethisch einwandfreien humanistischen Grundhaltung, wenn ich einen verschone, der jeden Tag einen Massenmörder auf seine Opfer hat losgehen lassen? Dafür kann es keine Entschuldigung geben.

Nee, wenn ich die Aufnahmen von Naziaufmärschen sehe, kommen mir Begriffe wie Euthanasie in den Sinn. Unwertes Leben und so.
Es gibt Organismen, deren Existenz auf eine gedeihliche Entwicklung von Zivilisationen einen nachhaltig schlechten Einfluß haben und allein deshalb entsorgt gehören. Dieses Nazidorf im Osten wäre der erste Ort, wo ich Zwangssterilisationen anordnen würde, und das Gehege begänne.
#5

(13.09.2017, 14:05)PuK schrieb:  Die Frau Höß auch? Gewiss, sie hat im Lager gewohnt und ihrem Mann die Frühstücksbrote geschmiert... Aber war sie deshalb eine Mörderin? Zu einer Mörderin gehört ein wenig mehr dazu als Butter und Marmelade und die Tatsache, mit dem falschen Mann verheiratet zu sein, finde ich.

Die Justiz mag es nicht akzeptieren, dass sie in manchen Fällen ganz einfach nicht weiterkommt. Wenn "ausermittelt" ist, und es liegen immer noch nicht die nötigen Beweise vor, dann muss man eben aufgeben. Es ist unseriös und entspricht nicht rechtstaatlichen Prinzipien, mit Hilfskonstruktionen wie "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" zu arbeiten (s.a. Zschäpe). Der einzige Sinn und Zweck dieses § ist, dass man als Gericht nicht mehr klären muss, wer was gemacht hat und wer wo dabei war, sondern ganz einfach pauschal sämtliche Verdächtigen verknacken kann.

Mir ist es aber tatsächlich lieber, wenn nur Leute im Gefängnis sitzen, die auch wirklich schuldig sind und denen die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Und ich kann es gut tolerieren, wenn gleichzeitig ein paar Schuldige draußen herumlaufen, weil man ihnen nichts nachweisen konnte. Denn sonst ist der Willkür Tür und Tor geöffnet und dann kommen sie übermorgen vielleicht auch bei dir vorbei, weil du jemanden kennst, der irgendetwas angestellt hat.

Das Problem ist doch die nach wie vor nicht höchstrichterlich abgesegnete (weil die Verurteilten alle sterben, bevor ihre Revisionen behandelt werden) Umdefinition der Beihilfe zum Mord mittels der 'Aufrechterhaltung des Systems KZ', womit man heute versucht, noch die abzuurteilen, die man vorher wegen Verjährung nicht mehr verurteilen konnte. Das System KZ haben aber nicht nur die dort Tätigen möglich gemacht sondern viele viele andere auch, weshalb es schiere Willkür ist, sich die rauszupicken, die vor Ort waren.
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