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Bundesanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung für Zschäpe
#31

(15.09.2017, 14:04)bbuchsky schrieb:  "Aktve Beteiligung"? Ein V-Mann-Führer war bei einem der Morde dabei. Reicht das nicht? Dem "Bundesstaatsanwalt" nicht.
Eben, weil daraus eine Staatskrise würde.

Dabei schon, aber eine Beteiligung konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Das mag ein ziemlich unglaubwürdiger Zufall sein, aber es gibt auch Leute, die dreimal hohe Beträge im Lotto gewinnen. Für Verschwörungstheoretiker liegt die Sache natürlich in solchen Fällen klar auf der Hand. Ich bin da etwas vorsichtiger mit abschließenden Bewertungen.
#32

(15.09.2017, 15:10)leopold schrieb:  Dabei schon, aber eine Beteiligung konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Das mag ein ziemlich unglaubwürdiger Zufall sein, aber es gibt auch Leute, die dreimal hohe Beträge im Lotto gewinnen. Für Verschwörungstheoretiker liegt die Sache natürlich in solchen Fällen klar auf der Hand. Ich bin da etwas vorsichtiger mit abschließenden Bewertungen.

Sie sind ja auch ein hemmungsloser Opportunist.

Das läßt sich schon aus der Berufswahl ableiten. Mir wäre der Eintritt in den öffentlichen Dienst eines Staates, der keine Anstalten macht, Massenmörder und deren Parteigenossen und Freunde (Steinbach etwa) aus dem Parlament, den Behörden und Ämtern zu entfernen, in etwa gleichzusetzen mit der Anmeldung zu einem katholischen Priesterseminar.

Da laß ich mich doch lieber erschießen.

Unabhängig von dieser angeblichen "Bundesstaatsanwaltschaft" haben Sachverständge im Auftrag der Nebenkläger nachgewiesen, dass es komplett unmöglich ist, dass der V-Mann-Führer, über den Buffier schützend die Hand hält, den Mord und die Leiche NICHT hat sehen und hören können.
Ich weiß nicht, wie Ihre Erfahrungen mit Schalldämpfern sind, aber vom Hollywood-konformen "Fupp" ist das Geräusch sehr, sehr weit entfernt, zumal der Dämpfungsfaktor bei jedem Schuss abnimmt.
Alte Mörderweisheit.
#33

(15.09.2017, 15:32)bbuchsky schrieb:  Sie sind ja auch ein hemmungsloser Opportunist.

Das läßt sich schon aus der Berufswahl ableiten. Mir wäre der Eintritt in den öffentlichen Dienst eines Staates, der keine Anstalten macht, Massenmörder und deren Parteigenossen und  Freunde (Steinbach etwa) aus dem Parlament, den Behörden und Ämtern zu entfernen, in etwa gleichzusetzen mit der Anmeldung zu einem katholischen Priesterseminar.

Da laß ich mich doch lieber erschießen.

Unabhängig von dieser angeblichen "Bundesstaatsanwaltschaft" haben Sachverständge im Auftrag der Nebenkläger nachgewiesen, dass es komplett unmöglich ist, dass der V-Mann-Führer, über den Buffier schützend die Hand hält, den Mord und die Leiche NICHT hat sehen und hören können.
Ich weiß nicht, wie Ihre Erfahrungen mit Schalldämpfern sind, aber vom Hollywood-konformen "Fupp" ist das Geräusch sehr, sehr weit entfernt, zumal der Dämpfungsfaktor bei jedem Schuss abnimmt.
Alte Mörderweisheit.

Ist mir bekannt, damit ist aber keine Beteiligung oder Mitwisserschaft des Verfassungsschützers bewiesen.

Ich habe nach meinem Studium zunächst nicht angestrebt, im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Dass hat sich nach dem ersten Drittel meines Berufslebens aber dann eben so ergeben und ich habe es weder inhaltlich noch finanziell bereut. Ich war unserem Staat allerdings auch nie grundsätzlich ablehnend gegenübergestanden so wie Sie. Mit Opportunismus hat das nichts zu tun.
#34

Eine mögliche Sicherheitsverwahrung müsste wahrscheinlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte standhalten. Da habe ich erhebliche Zweifel, ob diese gelingen würde.
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