12.09.2017, 20:16
(12.09.2017, 19:59)Serge schrieb: Für eine Sicherheitsverwahrung ist nicht entscheidend,
ob sie ihre Taten bereut,
ob sie sich vom rechten Gedankengut gelöst hat,
und sie muss sich auch nicht selbst belasten.
"Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss in einer Prognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert haben." (wiki)
Dies nachzuweisen bzw. zu prognostizieren dürfte bei Zschäpe nicht so leicht möglich sein. Sie war nie Täter, sprich Mörder, im eigentlichen Sinne.
Die Brandstiftung dürfte Beleg genug sein, dass sie zu allem bereit war und wahrscheinlich noch ist. Natürlich ist für die Beurteilung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit in der Zukunft ihr Umgang mit ihrer terroristischen Vergangenheit maßgeblich. Was sonst? Nichts spricht dafür, dass Zschäpe ihre Haltung und ihr Verhalten ändern will. Abgesehen davon wird am Ende ihrer Haft die aktuelle Gefährlichkeit regelmäßig überprüft werden. Vielleicht kommt sie ja noch zur Besinnung.