14.09.2017, 20:44
(14.09.2017, 20:33)PuK schrieb: Das weiß ich schon, dass du derartigen Ansinnen eigentlich nie abgeneigt bist.
Aber wie viiieeeel weiter vorne schon dargelegt, steht in der Bayerischen Verfassung, dass der Naturgenuss jedem ermöglicht werden muss und nicht nur jedem mit Geld. Argumentative Klappe zu, Affe tot. So etwas gibt es nicht in jeder Landesverfassung, das BVerwG musste das offenbar aus Art. 2 GG herleiten. Geht aber auch.
Bayern hat jede Menge Natur, PuK, alles frei und kostenlos. Sogar auf die Berge darfst Du völlig umsonst rauf steigen, nur eben nicht an bestimmten Stellen. Ist wie bei der LKW-Maut. Die dürfen auch kostenfrei die Landstraße befahren, bei Bundesstraßen und Autobahnen kostet es eben Maut, dafür geht es schneller. Du willst ja auch nicht den Naturgenuss, Du willst nur schneller an Dein Ziel kommen. Und das kostet eben,