04.11.2016, 18:47
(04.11.2016, 18:32)_solon_ schrieb: Das ist für mich fraglich. Es kommt exakt darauf an welche Art von Legitimation eine derartige Volksbefragung/Volksabstimmung innerhalb des Rechtssystems besitzt.
Sollte diese Abstimmung einen ähnlichen Charakter wie z.B. in der Schweiz besitzen, müsste das Paralement diese 1:1 umsetzen.
Und selbst in der Schweiz wird nicht jeder Blödsinn, den Bürger beschließen, umgesetzt. Auch in der Schweiz gibt es die Methode "lange Bank".