07.10.2016, 08:18
(06.10.2016, 19:21)Phantomias schrieb: Wo sehen Sie darin einen Ausschluß von Arbeitnehmern aus den östlichen Ländern?
Zitat:Zitat von TomTinte:
Warten wir das Ergebnis ab. Die EU und GB finden eine Regelung die es den Dt. und franz. Arbeitnehmer und Arbeitgeber erlaubt in GB zu arbeiten und die Freizügkeit zu nutzen und die andern Osteuropäer ohne Arbeit draußen zu lassen.
Zitat:Zitat Ausweis B:Übrigens 365 Tage sind 1 Jahr. Da reichen Zeitverträge unter einem Jahr nicht.
Die Aufenthaltsbewilligung der Angehörigen von EU-27/EFTA-Mitgliedstaaten (Staatsangehörige EU-27/EFTA) hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn der EU-27/EFTA Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringt.