06.07.2017, 08:46
(06.07.2017, 00:20)Klartexter schrieb:Nun, Martin, da solche Konsorten die sofortige Bezahlung fordern, darf man bei solch überhöhten Beträgen wohl davon ausgehen, dass es sich hier um einen Betrugsversuch handelt. Jede seriöse Firma gibt mir die Möglichkeit, die Rechnung zu überweisen. Wenn für eine Dienstleistung wie Türöffnung mehr als 150 Euro in Rechnung gestellt werden, dann ist etwas faul. Natürlich kann die Polizei wenig machen, aber sie kann verhindern, dass Druck ausgeübt wird, einen überteuerten Service sofort zu bezahlen. Solche unseriösen Firmen haben auch kein großes Interesse daran, dass ihr Gebaren durch die Polizei dokumentiert wird.
Ob es sich um einen Betrug handelt oder nicht, kann nur ein Gericht feststellen, Klartexter. Jeder Geschäftstreibende kann zudem festlegen, welche Zahlungsmethode er akzeptiert. Akzeptieren Sie beim Verkauf am Stand z. B. auch Kreditkarten? Eher nicht. Bei dem Fall mit dem Schlüsseldienst wird die Polizei vielleicht kommen (wenn überhaupt), die Personalien fürs Tagebuch aufnehmen, auf den Rechtsweg verweisen und wieder fahren. Zahlen muss der/die Geschädigte trotzdem. Natürlich sind diese Geschäftspraktiken in höchstem Maße unsauber, die Methoden sind seit Jahrzehnten bekannt, aber der Gesetzgeber sieht offenbar keinen größeren Handlungsbedarf.
Martin