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Rechtsreferendarin scheitert mit Eilantrag gegen Kopftuchverbot
#1

Zitat:Eine Juristin ist mit einem Eilantrag gegen ein Kopftuchverbot vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. In einer vorläufigen Abwägung gaben die Karlsruher Richter der staatlichen Neutralitätspflicht mehr Gewicht als der Religionsfreiheit der Rechtsreferendarin. „Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten“, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/bunde...15446.html 

Man bemüht wieder einmal höchste Gerichte, um islamische Symbolik im Justizalltag zu platzieren. Nichts hat natürlich mit nichts zu tun, wie immer.

Martin
#2

(04.07.2017, 15:54)Martin schrieb:  Man bemüht wieder einmal höchste Gerichte, um islamische Symbolik im Justizalltag zu platzieren. Nichts hat natürlich mit nichts zu tun, wie immer.

Martin

Zitat:Der Staat darf keine gezielte Beeinflussung im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung betreiben oder sich durch von ihm ausgehende oder ihm zuzurechnende Maßnahmen ausdrücklich oder konkludent mit einem bestimmten Glauben oder einer bestimmten Weltanschauung identifizieren. Dies gilt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere auch für den vom Staat garantierten und gewährleisteten Bereich der Justiz. Das Grundgesetz gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand bietet. Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten. Das Einbringen religiöser oder weltanschaulicher Bezüge durch Rechtsreferendare kann den in Neutralität zu erfüllenden staatlichen Auftrag der Rechtspflege und der öffentlichen Verwaltung beeinträchtigen


Pressemitteilung 

Auch dieser Fall wird vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen. Innocent
#3

(04.07.2017, 16:03)Paul schrieb:  Pressemitteilung 

Auch dieser Fall wird vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen. Innocent

Tolle Wurst! Der EuGH wird von denen als Instanz eingesetzt, die die Rechtsprechung des EuGH ignorieren.

Religiöse Symbolik hat in und auf staatlichen Einrichtungen grundsätzlich nichts zu suchen.
Fragen Sie mal nach, in aller erster Linie sind diese Leute zu Gehorsam gegenüber Allah, dem Propheten und dem Chefpaschtunen verpflichtet. Erst hinter Ehemann, Imam und dem Erstgeborenen kommt dann die BRD und die Verfassung.
Der Restpreuße erwartet höchste Loyalität von jedem Staatsdiener, sechstrangiges Gehorsam ist schlicht inakzeptabel!

Und jetzt 100 Liegestütz!

Umgekehrt wird ein Schuh draus! Wenn ein Tiara-Träger in Purpur und Lattenpaul im Hintergrund Vorsitzender des türkischen oder saudischen Verfassungsgerichthofs geworden ist, sprechen wir nochmal darüber.
#4

(04.07.2017, 18:05)bbuchsky schrieb:  Der Restpreuße erwartet höchste Loyalität von jedem Staatsdiener, sechstrangiges Gehorsam ist schlicht inakzeptabel!

Wer es bis zum Referendar/in gebracht hat, hat schon einige Semester auf dem Buckel, aber keine Ahnung von den Grundlagen unserer Verfassung. Alles was Recht ist - was haben die gelernt?
#5

(04.07.2017, 19:22)forest schrieb:  Wer es bis zum Referendar/in gebracht hat, hat schon einige Semester auf dem Buckel, aber keine Ahnung von den Grundlagen unserer Verfassung. Alles was Recht ist - was haben die gelernt?

Vor allem eines: Steter Tropfen höhlt den Stein - oder die Verfassung, auf jeden Fall aber das gesellschaftliche Klima.

Martin
#6

Hier mal ein Beispiel, wo mich die SZ (mit oder ohne Verlaub) ankotzt:


Zitat:Das ist, als müsste seinen Ehering ablegen, wer über Scheidungsfälle entscheidet.

Und hier kommt eben die Robe ins Spiel. Sie verlangt keine weitere Ausmerzung der Persönlichkeit, sie macht vielmehr das Kopftuch der Richterin leichter möglich. Bürger in Uniform: In dem Moment, in dem es "Im Namen des Volkes" heißt, ist die Robe stärker als das Kopftuch. Unsere Zeit ist zunehmend auf Symbole fixiert; und natürlich kann man inner- und außerislamisch gegen das Kopftuch sein. Das ist aber ein ganz anderer Punkt. Solange viele Frauen das Tragen als religiöses Gebot sehen, kann ihnen nicht deswegen der Zugang zu öffentlichen Ämtern verwehrt werden.

Kommentar von Johan Schloemann

http://www.sueddeutsche.de/kultur/kopftu...-1.3578247 

Keine Ahnung von Kausalitäten, der Herr.
#7

(08.07.2017, 13:57)forest schrieb:  Hier mal ein Beispiel, wo mich die SZ (mit oder ohne Verlaub) ankotzt:



Keine Ahnung von Kausalitäten, der Herr.

Das sieht für mich eher nach einer postreligiösen Verniedlichungsstrategie aus.

Wer allzu lang von der unmittelbaren religiösen Drangsal verschont wurde, etwa weil er häßlich oder verblödet ist wie der Autor der SZ, oder einfach nur zufällig den sexuell motivierten Nachstellungen religiöser Opas entging, könnte in der Tat zu dem Trugschluss gelangen, Religion habe auch positive Begleiterscheinungen.
Also jenseits des Fakts, dass zu gewissen Stunden an gewissen Tagen die meisten Irren an den immer gleichen Orten konzentriert sind. Eine gute Zeit, Erledigungen zu machen.

Dabei liefert der Autor die Gegenrede zu seinem Apeasement selber: "Wer religiöse Symbolik über die in Ämtern erforderliche
Unabhängigkeit stellt, hat in Ämtern nichts verloren!"
#8

Zitat:Johan Schloemann

Jahrgang 1971, stammt aus dem Ruhrgebiet. Studium der Klassischen Philologie und Philosophie in Freiburg, Kopenhagen und Berlin, Promotion an der Humboldt-Universität.
...
http://www.sueddeutsche.de/kultur/kopftu...-1.3578247 

Vielleicht hätte ein halbwegs philosophisch veranlagter Schreiner, Schlosser, Metzger oder Bäcker mehr Durchblick.
Das GG wurde auch von religiös geprägten Leuten konzipiert als neutrales, überreligiöses Regelwerk für das Zusammenleben von Menschen dieses Staates in dessen räumlichen Grenzen. Dieses Regelwerk erlaubt Religiosität, stellt sie aber nicht neben oder gar über sich.
Wer dazu berufen ist, über die Einhaltung der Regeln zu befinden, ist quasi in diesem Moment die Regel in Person und nicht der Kasper einer vorlieben Weltanschauung. Diese Mütze kann er sich abschminken.

Wenn ich das lese:
Zitat:Das ist, als müsste seinen Ehering ablegen, wer über Scheidungsfälle entscheidet.

Ja so ein Schmarrn! Antiautoritärer Kindergarten, ha? Wie kann man so hinken? Ob der/die Scheidungsrichter/in beringt ist, tut so lange nichts zur Sache, wie er/sie damit nicht hausieren geht. Das ist ja gerade im Rahmen des GGs, das er vertritt, sogar käme ihn/ihr persönliche fachliche Erfahrung bei der Auslegung der Regel zustatten.

Aber: Er/sie tritt als Regel auf, meinetwegen mit Nasen- oder Ohrring, aber da wirds schon kritisch. Der Stier wird am Nasenring vorgeführt und seine Identität trägt er in den Ohrring eingestanzt. Geht also eher bis gar nicht nicht, obwohl der Ring hier nur ein Zweckgegenstand ist, was man von einem Ehering nicht so kalt sagen kann, außer, daß der Hochzeitstag unvergeßlich eingraviert ist, womit wir beim Dremel, beim Pfandleiher und der Scheidung wären.

Natürlich könnte auch ein Admiral, ein Schornsteinfeger oder eine Nonne jeweils im vollen Wichs der Amtstracht als Richter/in Dienst machen, der Regel (GG und Derivate) müsste es deswegen keinen Abbruch tun. Beim Admiral und der Nonne wirds aber kritisch - der eine könnte Militarist und die andere personifizierte Gnade sein, die das GG bewußt der Regel des Zusammenlebens in diesem Staat unterordnet. Unterordnet, hob i gsogt.
#9

"Unterordnet." Genau!

Dabei haben 2000 Jahre voller "religiöser" Dominanz über Moral, Bedürfnisse und Anschauungen zu nichts anderem als den akuten Verhältnissen geführt. Nachhaltiger läßt sich doch Religion nicht als untauglich hinsichtlich der Eignung als Grundlage für ethische Kompasse und soziale Gerechtigkeit entlarven. Da sollten wir einen Panrationalismus bevorzugen.

Man wird mir später Recht geben. Sowenig man Schwerverbrecher mit der Polizeiarbeit und der Judikative betrauen sollte, kann man die Kontrolle gesellschaftlicher, sozialer und rechtliche Belange nicht irrationalen Spinnern überlassen.

Rechtsprechung sollte an Sachlichkeit zwanghaft gebunden sein. Wer was anderes will, erinnere sich an den Schwachsinnigen Freisler, dessen Witwe in der Tat die Witwenrente eines "Richters" kassiert hat. Das allein reicht schon wieder.....
Wer je mit Theisten argumentiert hat weiß, dass Sachlichkeit überhaupt nicht zu deren Tugenden zählt.

Das Ziel einer solchen Kampagne kann nur eine zweite Rechtsprechung für moslems sein, was wiederum gegen das GG ist. Dem Aspiranten darf also Verfassungsfeindlichkeit attestiert werden. Gut, dass solche Leute sich den Weg in öffentliche Ämter klagen können......und von Zwergpinschern als Verteidiger der Freiheit der Kleidungswahl besungen werden.
#10

(04.07.2017, 16:03)Paul schrieb:  Pressemitteilung 

Auch dieser Fall wird vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen. Innocent

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Burka-Verbot in Belgien für rechtens erklärt. Zum zweiten Mal wurde ein Verbot bestätigt. Auch in Belgien darf keine Kleidung getragen werden die das Gesicht teilweise oder ganz verhüllt.
Diese Entscheidung bessi

Zitat:Ein solches Verbot sei "für eine demokratische Gesellschaft notwendig", urteilten die Richter in Straßburg. Die "Rechte und Freiheiten" von Dritten würden damit geschützt.
:thumbup1: Jubel
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