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Gesundheitsminister droht Impfgegner-Eltern
#31

(27.05.2017, 13:17)PuK schrieb:  Ich auch, deshalb meine Positionen i.d.R. recht eindeutig.

Hanebüchen ist eher, was du da schreibst. Weiter oben sprichst du von "Alkoholkranken" Und wofür, wenn nicht zur Finanzierung der Behandlung von Krankheiten aller Art, sind die vielen Krankenkassen denn sonst da? Zwei oder drei Posts später schreibst du, die sollen einfach aufhören, und mir nicht meine Krankenkassenbeiträge wegsaufen, als ob es deren Willensentscheidung wäre, von einer Krankheit zu genesen. Wobei man von Suchtkrankheiten sowieso in seinem ganzen Leben nicht "geheilt" werden kann; man kann sie nur durch Abstinenz zum Stillstand bringen. Ganz schwierig ist das übrigens bei Zwängen, die manche haben, die mit dem Essen zu tun haben. Weil man vom Essen nicht abstinent bleiben kann, man muss irgendwas essen.

Das ist hanebüchen und zutiefst widersprüchlich in der Argumentation.

Wenn Sucht eine Krankheit ist, ist die Behandlung der Sucht von der Krankenkasse zu bezahlen. Punkt.

Punkt ist nicht!

Du ahnst vielleicht, dass ich nicht den Rausch angehe oder das Recht darauf in Frage stellen möchte. Es sollte dem Verstand abzufordern sein, nicht die folgenreichsten Substanzen zur Zerstörung des Selbst zu nutzen.

Deshalb halten wir, Salomon und ich, die Notwendigkeit für gegeben, die Profiteure dieser Vergiftung an den verursachten Kosten (vom Pennerasyl bis zur Traumaerzeugung von Lokführern durch volljesoffene Suizidkandidaten....) zu beteiligen. Folgerichtig werden den Brauern und Brennern die  Rechnungen geschickt, worauf sich der Alkohol wie gewünscht verteuert. Man braucht nur dem Verursacherprinzip zu folgen, und viele Probleme ergeben sich mit der Zeit.

Bei Opium- und Kokabauern wird es mit der Haftung schwer, die Alkfürsten sind allesamt greifbar. Der Handel ebenfalls.

Letztlich ist der Suff doch mit dem gezielten Hammerschlag auf die Fontanelle zu  vergleichen, in fortgesetzten Stadien sind auch noch die Füße und Knie mit ein paar Schlägen zu derangieren.

Du würdest doch auch die Sitte aus der Welt schaffen wollen, sich durch gezielte Hammerschläge von der Erfüllung elementarer zivilisatorischer Anforderungen durch Selbstentstellung abhalten zu wollen, oder? Sich um Verstand, Arbeit und Familie saufen zu können, sollte wenigstens erschwert werden.

Kiste Bier ab 100 Euro, Flasche Wein ab 100, Schnaps nicht unter 1000. Flachmänner und Hartz4-Kleinstdosierungen komplett verbieten, Mixgetränke ebenso.

Von mir aus sollte es mehr Headshops als Saufkneipen geben......
#32

(27.05.2017, 15:48)bbuchsky schrieb:  Punkt ist nicht!

Du ahnst vielleicht, dass ich nicht den Rausch angehe oder das Recht darauf in Frage stellen möchte. Es sollte dem Verstand abzufordern sein, nicht die folgenreichsten Substanzen zur Zerstörung des Selbst zu nutzen.

Deshalb halten wir, Salomon und ich, die Notwendigkeit für gegeben, die Profiteure dieser Vergiftung an den verursachten Kosten (vom Pennerasyl bis zur Traumaerzeugung von Lokführern durch volljesoffene Suizidkandidaten....) zu beteiligen. Folgerichtig werden den Brauern und Brennern die  Rechnungen geschickt, worauf sich der Alkohol wie gewünscht verteuert. Man braucht nur dem Verursacherprinzip zu folgen, und viele Probleme ergeben sich mit der Zeit.

Bei Opium- und Kokabauern wird es mit der Haftung schwer, die Alkfürsten sind allesamt greifbar. Der Handel ebenfalls.

Letztlich ist der Suff doch mit dem gezielten Hammerschlag auf die Fontanelle zu  vergleichen, in fortgesetzten Stadien sind auch noch die Füße und Knie mit ein paar Schlägen zu derangieren.

Du würdest doch auch die Sitte aus der Welt schaffen wollen, sich durch gezielte Hammerschläge von der Erfüllung elementarer zivilisatorischer Anforderungen durch Selbstentstellung abhalten zu wollen, oder? Sich um Verstand, Arbeit und Familie saufen zu können, sollte wenigstens erschwert werden.

Kiste Bier ab 100 Euro, Flasche Wein ab 100, Schnaps nicht unter 1000. Flachmänner und Hartz4-Kleinstdosierungen komplett verbieten, Mixgetränke ebenso.

Von mir aus sollte es mehr Headshops als Saufkneipen geben......

Mit Kiste Bier ab 100 Euro, Flasche Wein ab 100, Schnaps nicht unter 1000. Flachmänner und Hartz4-Kleinstdosierungen komplett verbieten, Mixgetränke ebenso schaffen Sie nur Verhältnisse wie zu Zeit der Prohibition. 
Das hat damals nicht funktioniert und funktioniert heute auch nicht.
Sie müssten schon gleichzeitig den Zucker und andere Dinge mit verteuern. Ansonsten werden die alkoholischen Getränke halt selber hergestellt.
#33

(27.05.2017, 18:18)Paul schrieb:  Mit Kiste Bier ab 100 Euro, Flasche Wein ab 100, Schnaps nicht unter 1000. Flachmänner und Hartz4-Kleinstdosierungen komplett verbieten, Mixgetränke ebenso schaffen Sie nur Verhältnisse wie zu Zeit der Prohibition. 
Das hat damals nicht funktioniert und funktioniert heute auch nicht.
Sie müssten schon gleichzeitig den Zucker und andere Dinge mit verteuern. Ansonsten werden die alkoholischen Getränke halt selber hergestellt.

Diese "Argumente" kenne ich alle.

Wer die "Simpsons"-Episoden kennt, hört sie schon explodieren, die Badewannen, und erinnert sich, welche Auswüchse die drohende Schließung des Puffs ("Finger weg von dem Haus!") hervorrief. Keiner ist je in den Puff gegangen, und doch waren alle gegen seine Schließung.

Soll sich jeder nach Kräften privat blind und blöd saufen, eine Industrie, die sich weigert, die von ihr erzeugten Kosten zu tragen, hat an ihren Gewinnen gepackt zu werden, und der abhängige Selbstzerstörer an seiner Kasse.

Alkohol braucht doch gar nicht verboten zu werden, es reicht völlig, die 40-100 Milliarden einzupreisen, die sein Konsum jährlich die Allgemeinheit kostet.

Ich wiederhole es gern, dagegen sollte Cannabis ab 18 legalisiert werden, so wie Alkohol bis 18 strikt verboten sein muss. Keine Ideallösung, aber Alkohol ist zwangsläufig tödlich, THC eben nicht.
#34

(29.05.2017, 09:19)bbuchsky schrieb:  Diese "Argumente" kenne ich alle.

Paul hat schon recht, über die Preisschiene wurde es anderswo schon versucht, siehe z. B. Schweden. Was dazu geführt hat, dass man vor allem im grenznahen Gebiet der Anrainerstaaten oft sturzbetrunkene "Touristen" aus Ikealand sieht. Ab einem gewissen Preisniveau lässt sich mit dem Zeug ebenso viel verdienen wie mit Drogen und Waffen, was im Resultat einem Konjunkturprogramm für das organisierte Verbrechen gleichkommt.

Der richtige Weg wäre m. E. eine gesellschaftliche Ächtung und breite Aufklärung wie beim Rauchen, zumindest der Tabakkonsum hat sich damit die letzten 20-30 Jahre deutlich reduzieren lassen. Es geht ja auch nicht darum, jemandem das Bier zum Wurstsalat zu verbieten, sondern übermäßigen und krankhaften Alkoholkonsum einzudämmen.

Martin
#35

Es gibt Speisen, die ohne Bier oder Wein nicht komplett sind, kein Zweifel. Grünkohl und Mettwurst, Sauerkraut und Eisbein oder Haxe....Flönz, Himmel un Äht.....

Alle anderen Aspekte sind beim Besuch einer Obdachlosenunterkunft an jedem Hauptbahnhof Deutschlands umfänglich zu erfassen. Wenigstens der Verkauf an Zirrhotiker sollte unter Strafe stehen.
#36

(27.05.2017, 13:24)Sophie schrieb:  Es gibt aber auch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und zu dem gehört, dass ich mich oder mein Kind nicht impfen lassen muss, denn dies ist eine Körperverletzung (sogar eine gefährliche ^^) in die ich für mich und mein Kind einwilligen muss.Und Ich sehe sehr sehr gute Chancen, dass es verfassungsrechtlich niemals möglich sein wird, bezgl. MASERN eine gesetzlich Impfpflicht durchgesetzt zu bekommen.

Aber wenn man schon über eine solche nachdenkt und sie vllt. gar für richtig hälte, dann muss selbstverständlich klar sein, dass die Schäden dieser Zwangsmaßnahme von der Allgemeinheit zu finanzieren sind. Was denn sonst? Und nein, man überlässt das dann nicht dem Wohlwollen der Sachbearbeiterin einer der xxx Krankenkassen die vllt. mal zu zahlen geneigt ist oder auch nicht. Und ja, natürlich muss eine lebenslange Absicherung und zwar eine angständige gewährleistet sein, sollte das Kind ein lebenlanger Pflegefall werden.

Das Recht auf körperlich Unversehrheit kann im Interesse des Infektionsschutzes eingeschränkt werden.

Zitat:Infektionsschutzgesetz §20 Absatz 6:

Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung
des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen
Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch
schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Das Grundrecht der
körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Ein
nach dieser Rechtsverordnung Impfpflichtiger, der nach ärztlichem Zeugnis ohne Gefahr für sein Leben oder
seine Gesundheit nicht geimpft werden kann, ist von der Impfpflicht freizustellen; dies gilt auch bei anderen
Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend.

Der  Spiegel  hat das Thema wieder aufgegriffen.
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