(26.07.2019, 12:02)PuK schrieb: Und wenn dann mal der Straßenbelag erneuert wird, kriegen die Anwohner eine Rechnung. Bzw. nicht die Anwohner, die auch was davon haben, sondern die Eigentümer, die diese Straße so gut wie nie benutzen. Die Höhe der Rechnung wird offenbar ins Blaue hinein geschätzt *hust* begutachtet wollte ich natürlich sagen.
Rechnung vom Stadtplanungsamt vom 07.06.2018:
Dann hätten Sie eigentlich gar nicht mehr bezahlen brauchen, weil der Stichtag der 31. Dezember 2017 war, wo die Rechnungen heraus gegangen sein müssen!
Meine beiden Töchter haben die Rechnungen für die von mir geschenkt bekommenen Grundstücke für die fertig gestellte Dorfstraße am 27.12.2017 bekommen.
Ich habe im Namen meiner Töchter Einspruch erhoben, wie viele andere Anwohner auch. Leider waren ein paar Anwohner dabei, die sofort gezahlt haben. Einer oder Zwei haben die Sache einem Rechtsanwalt übergeben. Es war die letzte sanierte Straße im Ort für die die Rechnungen noch raus geschickt wurden, dass dem Bürgermeister nicht wegen Verletzung der Aufsichtspflicht "von oben" her nichts passieren kann. Unterstützt haben das vorwiegend die CSU Gemeinderäte!
Seit diesem Zeitpunkt, werden die von mir keine Stimme mehr bekommen und seitdem sich die Freien Wähler für den Abbau der Straßenausbaupläne, bei uns am Ort besonders Dr. Mehring eingesetzt haben, sind diese trotz Aiwanger, für mich jetzt auch wählbar. Und ich bin froh, dass es die CSU im Landtag
nicht mehr alleine geschafft hat, sondern nur mit den Freien Wählern.
Erst vor Kurzem wurden alle Anwohner (auch ich als Nicht-Anwohner) im Zuge mit meinen Töchtern eingeladen, wo ein Flyer mit der
Härtefall-Regelung vorgestellt wurde.
Das Gemeine daran, dass Anwohner die weniger als 2.000 € zahlen müssen, darauf keinen Anspruch haben!
Da meine jünger Tochter das Eckgrundstück zur Dorfstraße-Schmiedstraße hat (meine Straße) und in Voraussicht dass diese Straße ja auch mal saniert werden muss, fiel Sie knapp unter die 2.000er Marke und schaut jetzt in die Röhre
als Härtefall. Die ältere Tochter kann mit knapp 3000 € bei gleicher Grundstücksgröße, den vollen Beitrag in die Härtefallregelung einbringen.
In der Anhörung blieben die meisten Anwohner stumm wie ein Fisch, nur ich meldete mich mehrmals, da ein Satz auf dem Flyer steht,
falls die Gemeinde nicht Nachlässe macht. Ich habe gekämpft darum, dass die Gemeinde, die auf die niedrigste Ansetzungsstufe
von 30 % (weil Durchgangsstraße mit viel Verkehr) bereits gegangen ist, nach meiner Meinung
"noch" etwas tun könnte, ohne das Recht zu verletzen. Aber daran sieht man wieder wie einen die Anderen im Regen stehen lassen
und den Mund nicht aufbringen!
Da ich meinen beiden Töchtern die beiden Grundstück
voll erschlossen geschenkt habe, habe ich Ihnen auch inzwischen die Beträge zur Bezahlung überwiesen.
Mein Einspruch gegen die beiden Bescheide für meine Töchter, hat die Gemeinde
jedoch auf Nachfrage
berücksichtigt.
Also da bleibe ich noch voll am Ball, da die Gemeinden selber auch immer nur
"Tröpfchenweise" von oben (Regierung) informiert werden.
Aber eben bevor nicht bezahlt wird, kann man auch nicht um die
Härtefall-Regelung eingeben!
Die ältere Tochter hat das inzwischen gemacht, insgesamt stehen da aber
nur 50 Millionen € in ganz Bayern zur Verfügung. Die Anträge müssen bis zum Jahresende eingegangen sein, sonst gibt es nichts!
Zitat:Ich habe erst mal gar nichts bezahlt, weil damals gerade vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verhandelt wurde, ob Straßensanierungen überhaupt den Anliegern in Rechnung gestellt werden dürfen, oder ob sie nicht vielmehr aus den allgemeinen Steuermitteln finanziert werden müssen. Aber inzwischen ist dabei leider rausgekommen, dass sie den Anliegern auferlegt werden können.
Neue Rechnung vom Stadtplanungsamt vom 17.06.2019:
Also gut, das habe ich dann bezahlt. Vielleicht hätte ich noch ein Jahr warten sollen, dann hätte ich eventuell noch 500 Euro ausgezahlt bekommen. Aber ich wollte endlich mal diesen blöden Sanierungsvermerk im Grundbuch gelöscht haben.
In der Zwischenzeit erzählte mir mein Mieter (die Sanierung, um die es geht, war vor ungefähr zehn Jahren), dass die "neuen" Kopfsteine schon wieder aus der Straße herausfallen.
Wie ich das sehe,
haben Sie der Stadt Geld geschenkt, das denen gar nicht mehr zugestanden wäre, nach dem Stichtag 31.12.2017 falls zwischen Stadt und den Dörfern
kein Unterschied besteht.