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2 Minuten-Entscheidungen in der Notaufnahme
#1

Es ist seit Monaten Thema in den Medien was der Spiegel  hier sehr korrekt beschreibt.
Jetzt aber hat der GBA (gemeinsamer Bundesausschuss) den Vogel abgeschossen.
Ab 01.04.2017 und das ist kein Aprilscherz sollen die Notfallaufnahmen binnen 2 Minuten entscheiden ob jemand ein wirklicher Notfall ist.
oder in den niedergelassenen Bereich (Haus-oder Facharzt) zurückgeschickt werden soll.
Dafür wird ein opulentes Salär von sage und schreibe 4,74 € vergütet.

Quelle 


Von Diagnostik können die Kassen und KVen nun wirklich keine Ahnung haben zumal das Risiko dann einizg bei den Patienten (gesundheitlich) und
Kliniken (juristisch) bleibt.
Hierbei geht es einzig um gewünschte Kosteneinsparungen und die "Einnahmesituation" im niedergelassenen Bereich.
Dies als Entlastung der Notaufnahmen "verkaufen" zu wollen ist schon äußerst dreist.

Hinter jedem Symptom und scheinbarer einfacher Verletzung kann sich weit mehr verbergen und solange dies nicht eindeutig abgeklärt ist kann das
dramatische Folgen für Behandler wie Patien haben.
Das ist in 2 Minuten definitiv nicht abzuklären und für einen evtl. Regress würde ich eher den GBA heranziehen wie den Notfallmediziner.
#2

Huiuiui. Klingt in der Tat mehr nach Aprilscherz.

Zwar kann ich die Problematik nachvollziehen, denn es gibt heute tatsächlich Leute, die sehr schnell bei der Notaufnahme aufschlagen gerne eben auch um lange Wartezeiten bei den Fachärzten zu umgehen. Oder weil man die Schmerzen nicht mehr aushalten möchte bis der Hausarzt in fünf Stunden aufmacht.

Andererseits wird ja allüberall aufgeklärt und gewarnt: Ja nichts unterschätzen. Lieber einmal zu oft zum Notarzt oder ihn rufen. Das könnte dann übrigens auch zum Ausweichverhalten werden. Der Patient fährt nicht mehr selbst ins KH sondern ruft den Notarzt. Dann dürften die Kosten noch höher sein. Am Telefon entscheidet sich noch schwerer, ob ein akuter Fall vorliegt oder nicht.
#3

(02.04.2017, 09:31)Kreti u. Plethi schrieb:  Es ist seit Monaten Thema in den Medien was der Spiegel  hier sehr korrekt beschreibt.
Jetzt aber hat der GBA (gemeinsamer Bundesausschuss) den Vogel abgeschossen.
Ab 01.04.2017 und das ist kein Aprilscherz sollen die Notfallaufnahmen binnen 2 Minuten entscheiden ob jemand ein wirklicher Notfall ist.
oder in den niedergelassenen Bereich (Haus-oder Facharzt) zurückgeschickt werden soll.
Dafür wird ein opulentes Salär von sage und schreibe 4,74 € vergütet.

Quelle 


Wer hier einen Zusammenhang mit z. T. aberwitzigen Wartezeiten für Kassenpatienten bei Arztpraxen sieht ("Wir haben erst wieder ab Juni freie Termine...") liegt vermutlich nicht falsch. Wie hat das eigentlich in den 1980er Jahren funktioniert, als man unabhängig vom Versichertenstatus von jetzt auf gleich einen Arzttermin bekam und auch die Medikamente in voller Höhe erstattet wurden? Alles ändert sich ständig, aber nichts wird besser. 

Martin
#4

(02.04.2017, 09:31)Kreti u. Plethi schrieb:  Hinter jedem Symptom und scheinbarer einfacher Verletzung kann sich weit mehr verbergen und solange dies nicht eindeutig abgeklärt ist kann das
dramatische Folgen für Behandler wie Patien haben.
Das ist in 2 Minuten definitiv nicht abzuklären und für einen evtl. Regress würde ich eher den GBA heranziehen wie den Notfallmediziner.

In anderen Lebensbereichen ist es ja eigentlich immer so, dass ein Widerspruch möglich ist, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Also dass man eine Entscheidung überprüfen lassen kann, z.B. wenn ein Flüchtling nicht anerkannt wird.

Hier sollte man genauso die Möglichkeit haben, nach einer 2-Minuten-Ablehnung noch einen "Widerspruchsarzt" sehen zu können, vielleicht als IGEL-Leistung? Dann dauert es eben 4 Minuten, aber krasse Fehldiagnosen könnten vielleicht aufgedeckt werden.

PS: Wo geht man eigentlich hin, wenn man wie Maybrit Illner im Haushalt auf's Kinn fällt und da eine Platzwunde hat, die aus kosmetischen Gründen eigentlich gleich genäht werden müsste, aber mit Pflaster auch alleine verheilt, nur mit Narbe? Und gibt es da Unterschiede zwischen Frauen und Männern bezüglich kosmetischer "Indikatiion" für die Notaufnahme? So wie Maybrit Illner aussieht, hat sie nur ein Pflaster genommen glaube ich.
#5

(02.04.2017, 11:25)messalina schrieb:  In anderen Lebensbereichen ist es ja eigentlich immer so, dass ein Widerspruch möglich ist, oder? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ] Also dass man eine Entscheidung überprüfen lassen kann, z.B. wenn ein Flüchtling nicht anerkannt wird.

Hier sollte man genauso die Möglichkeit haben, nach einer 2-Minuten-Ablehnung noch einen "Widerspruchsarzt" sehen zu können, vielleicht als IGEL-Leistung? Dann dauert es eben 4 Minuten, aber krasse Fehldiagnosen könnten vielleicht aufgedeckt werden.

PS: Wo geht man eigentlich hin, wenn man wie Maybrit Illner im Haushalt auf's Kinn fällt und da eine Platzwunde hat, die aus kosmetischen Gründen eigentlich gleich genäht werden müsste, aber mit Pflaster auch alleine verheilt, nur mit Narbe? Und gibt es da Unterschiede zwischen Frauen und Männern bezüglich kosmetischer "Indikatiion" für die Notaufnahme? So wie Maybrit Illner aussieht, hat sie nur ein Pflaster genommen glaube ich.

Sie dürfen ganz sicher davon ausgehen dass derzei keine Notaufnahme dieses Vorgehen praktizieren wird solange nicht klar ist welche Konsequenzen damit verbunden sind.
Das Risiko dabei etwas zu übersehen ist viel zu groß und derzeit weiß noch niemand ob ein Nichteinhaltung des Verfahrens Konsequenzen für die Klinik hat.
Lediglich die Absenkung der Notfallpauschale von ca 40,€ auf die 4,74€ ist vorstellbar sollte sich im Nachhinein (nicht nach 2 Minuten) herausstellen dass dies auch im niedergelassenen Bereich händelbar gewesen wäre.
Was dann unter diesem Kostendruck passieren wird kann man sich dann selbst ausmalen.

Apropos Fehldiagnosen, die würden bei 2 Minuten Untersuchungen ganz sicher eher die Regel sein denn die Ausnahme.
Und ob Sie sich dann auch noch in eine andere Klinik begeben um eine solche Entscheidung überprüfen zu lassen respektive eine Zweitmeinung einzuholen stelle ich mal dahin.

Ach ja, kosmetische Gründe sind keine Kassenleistung.
Indikation für eine Notaufnahme sind lediglich staionäre Notwendigkeit oder Behandlungsmaßnahmen die entweder nur stationär oder schnell erbracht werden müssen wegen Gesundheitsgefahren.
Eine Notaufnahme ist definitiv kein Wunschkonzert.
#6

(02.04.2017, 12:22)Kreti u. Plethi schrieb:  -----
Eine Notaufnahme ist definitiv kein Wunschkonzert.

Sie sagen es! Und genau das ist das Problem.
In Augsburg ist übrigens nebenan eine Bereitschaftspraxis der KV. Unter der europaweiten 116 117 erhalten Sie ebenso jederzeit ärztliche Hilfe.

Schauen Sie sich das größere Klientel in den Notaufnahmen einmal an und es wird immer mehr. Wegen jedem Furz geht man dorthin. Keiner ist mehr in der Lage einen Wadenwickel zu machen. Wenn ein Kind mal eine Stunde schreit soll am liebsten der Hubschrauber her. Eingewachsene Zehennägel sollen Nachts um 3 behandelt werden.... undsoweiter

In zwei Minuten lässt sich leicht feststellen ob der Halsschmerz seit drei Tagen ein Notfall ist. Und ich traue den Ärzten auch andere Dinge ob Notfall oder nicht zu entscheiden -in wenigen Minuten zu.
Diese ständige Panik, dass was Schlimmes dahinter steckt ist doch überzogen.
Die Notfallambulanzen sind völlig überlastet und für wirkliche Notfälle fehlt dann das Personal.
Es kann doch so nicht weitergehen.
Wenns danach geht, dass man etwas versäumen könnte, müssten Sie bei jedem erst mal von oben bis unten ein Sono machen, EKG, dann durchs MRT ziehen, zusätzlich eine Lumpalpunktion und mindestens alle Blutwerte checken. Und dann sind Sie immer noch nicht sicher.
#7

(02.04.2017, 20:35)Josh schrieb:  In zwei Minuten lässt sich leicht feststellen ob der Halsschmerz seit drei Tagen ein Notfall ist.

Soso ...
#8

(02.04.2017, 21:40)Lumpensammler schrieb:  Soso ...

Meine Güte. Das sind doch nun wirklich krasse Beispiele.
Erstens erfolgte eine erste Diagnosestellung dem Bericht nach durch den Rettungsdiest. Im KH haben dem Bericht nach mögliche Versager auch nach einer Nacht erst die Tragweite erkannt.

Wir können jetzt aber auch anfangen bei jedem Halsweh zu den bereits genannten Untersungen auch noch auf Malaria zu testen, sicher ist sicher. Gibt aber auch noch andere Erkrankungen die mit Halsschmerzen losgehen.....

Wo wollen Sie denn aufhören wollen zu suchen? Und was machen wir erst bei Bauchschmerzen...puhhh
#9

(02.04.2017, 22:09)Josh schrieb:  Meine Güte. Das sind doch nun wirklich krasse Beispiele.

Ich möchte nicht zu einem dieser "krassen Beispiele" gehören wollen. Sie etwa?
#10

(02.04.2017, 22:43)Lumpensammler schrieb:  Ich möchte nicht zu einem dieser "krassen Beispiele" gehören wollen. Sie etwa?

Zunächst mal gehöre ich nicht zu denen, die hinter jedem verklemmten Furz einen Magendurchbruch sehen. Und auch nicht zu denen, die wegen jedem Pipifax eine Zweitmeinung vom andern Spezialisten brauchen. Man muss auch die Kirch ein bissl im Dorf lassen.

Es gibt schon genügend, die häufig ganze Feiertage in der Notaufnahme hocken und solche die mindestens einmal jeden Monat mit der Feuerwehr in die Klinik kommen und am nächsten Tag mit dem Taxi wieder heimfahren.
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