Und natürlich können sich die Journalisten auf den Quellenschutz berufen. Sie werden das gesamte Video nicht freiwillig rausrücken und ihre Quelle nicht preisgeben lt. wiederholten Aussagen. Dazu sind sie nach dem Pressekodex verpflichtet und das wurde wiederholt vom BVerfGE abgesegnet.
Zitat:„Ziffer 5 – Berufsgeheimnis
Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.
Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.“
Das Bundesverfassungsgericht hat in vielen Entscheidungen immer wieder die besondere Bedeutung des Informantenschutzes als Kernbestandteil der aus Artikel 5 Abs. 1 GG garantierten Pressefreiheit betont. So hieß es schon in der Spiegel-Entschiedung (BVerfG, Urteil v. 05.08.1966, Az. 1 BvR 586/62, 610/63 und 512/64): „Die in Art. 5 GG gesicherte Eigenständigkeit der Presse reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (BVerfGE 10, 118 [121]; 12, 205 [260]). Deshalb gehört zur Pressefreiheit auch ein gewisser Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten. Er ist unentbehrlich, da die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich darauf verlassen kann, daß das „Redaktionsgeheimnis“ gewahrt bleibt.“ Im Cicero-Urteil
(BVerfG, 27.02.2007 – 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06 ) hat das Bundesverfassungsgericht dies im Jahre 2007 nochmals bekräftigt und in den Leitsätzen ausgeführt:
Whistleblower
[url=https://www.whistleblower-net.de/was-wir-bieten/hilfe-fur/medienvertreter-journalisten/was-journalisten-im-umgang-mit-whistleblowern-beachten-sollten/][/url]Und warum sollte jetzt plötzlich die Veröffentlichung von politisch brisantem Material strafbar sein, auch wenn es illegal entstanden ist? Es gibt genügend Beispiele wie die schon erwähnten Steuer-CDs.
Sind die Aktionen der eingeschleusten Spitzel des Verfassungsschutzes bis hin zur Beteiligung und Anstitfung zu Straftaten etwa immer legal?
Also, Grauzonen gibt es mehr als genug.
Man stelle sich mal vor, ein prominenter Grüner wäre heimlich in seinem Vorgarten dabei gefilmt worden wie er Round-up spritzt. Die Häme hier kann ich mir lebhaft ausmalen.
Und das ist nur ein harmloses Beispiel.
Bei Strache geht es um beabsichtigte Korruption und Wahlmanipulation. Allein seine Worte gelten und nicht wer sie aufgenommen hat (was natürlich alle neugierig macht, mich eingeschlossen). Er hat sich (angeblich) wildfremden Leuten gegenüber so geäußert. Da kann man sich vorstellen wie er sich seinen "Parteifreunden" und Spezies gegenüber äußert.
Also, irgendwie sollte man den gesunden Menschenverstand nicht an der Garderobe ähm Forumstür abgeben und auf juristischen Feinheiten oder Unklarheiten so rumreiten.
Gut ist, dass solche Leute aus dem politischen Verkehr gezogen werden. Da sind schon andere gestürzt, auch wegen Bagatellen.