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Österreich: Die FPÖ und Kanzler Kurz

Jetzt wird es definitiv geschmacklos.
Großes Kasperltheater anstatt seriöser Berichterstattung

Jan Böhmermann sorgt mit Countdown für Wirbel 

Zitat:Am Montagmorgen kündigte Böhmermann in einem Twitter-Beitrag ein "kleines Special" an. Danach postete er einen Link zu der mysteriösen Website, auf der ein Countdown zu sehen ist. Er läuft bis zum Mittwoch um 20.15 Uhr.
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(20.05.2019, 15:54)Serge schrieb:  Die beiden Haupttheorien:
Das Zentrum für politische Schönheit und Böhmermann.

Unsinn. Wenn ich mich in Tal Solbersteins Umfeld befände, würde ich öffentlich natürlich auch ausschließen, dass er dahintersteckt. (Vielleicht wurde ja das Video deshalb bis zur zur EU-Wahl zruückgehalten, um das Dementi zu erleichtern, wer weiß...)

Dem vorwiegend überheblichen und extrem unlustigen Böhmermann wurde meiner Ansicht nach das Video vorab zugespielt, damit er sich verdächtig machen soll, was ja auch hervorragend funktioniert hat. Reingefallen.

Peinlich, peinlicher, Böhmermann - Von Christoph Schlingensief zu Jan Böhmermann oder der Niedergang der deutschsprachigen Satire 

Und die vom ZpS sind gleich mehrere Nummern zu klein für sowas. Und zu infantil.

ZpS - Aktionen 
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https://scontent-frt3-1.xx.fbcdn.net/v/t...e=5D5138E1 
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Die Meinungen, ob die Veröffentlichung der 6 Minuten Video-Sequenzen nun strafbar sind, gehen ja sehr auseinander.
Das ist die Antwort auf die Rüge des Datenschutzbeauftragten Brink aus BW:


Zitat:Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber widersprach der Darstellung umgehend. „Ob diejenigen, die das Gespräch aufzeichneten, dies rechtmäßig taten, kann ich nicht beurteilen, weil ich die Personen und ihren möglichen Anfangsverdacht nicht kenne“, schrieb Kelber auf Twitter. Die Medien hätten sich aber „korrekt verhalten, dies war erkennbar kein privates Gespräch mehr“....
Der Jurist und Blogger Thomas Stadler sieht die Medien rechtlich auf der sicheren Seite. „Wenn die Berichterstattung rechtlich zulässig ist, dann ist es die Veröffentlichung des Videos auch“, schrieb der IT-Anwalt auf Twitter. Ein Gericht könne einem Medium nicht vorgeben, wie es zu berichten habe.

Datenschützer uneins 

So sehe ich das auch. Deshalb haben sich die beiden deutschen Medienhäuser ja explizit auf die politisch brisanten Inhalte beschränkt.
In Spanien oder Österreich kann es schon mal gar nicht zu einer strafbaren Handlung gekommen sein.

Ich verstehe auch die Aufregung nicht ganz. Sonst wären Formate wie "Wallraff Undercover" auch nie möglich gewesen.
Da geht es auch um heimliche Filmaufnahmen, heimlich abgehörte Mitarbeitergespräche und eingeschleuste Mitarbeiter.
Das wird seit Jahren unbeanstandet öffentlich ausgestrahlt und hat schon diverse Missstände ans Tageslicht gebracht und teilweise Abhilfe geschaffen.
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Und natürlich können sich die Journalisten auf den Quellenschutz berufen. Sie werden das gesamte Video nicht freiwillig rausrücken und ihre Quelle nicht preisgeben lt. wiederholten Aussagen. Dazu sind sie nach dem Pressekodex verpflichtet und das wurde wiederholt vom BVerfGE abgesegnet.


Zitat:Ziffer 5  –  Berufsgeheimnis
Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.
Die vereinbarte Vertraulichkeit ist grundsätzlich zu wahren.“

Das Bundesverfassungsgericht hat in vielen Entscheidungen immer wieder die besondere Bedeutung des Informantenschutzes als Kernbestandteil der aus Artikel 5 Abs. 1 GG  garantierten Pressefreiheit betont. So hieß es schon in der Spiegel-Entschiedung (BVerfG, Urteil v. 05.08.1966, Az. 1 BvR 586/62, 610/63 und 512/64): „Die in Art. 5 GG  gesicherte Eigenständigkeit der Presse reicht von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (BVerfGE 10, 118  [121]; 12, 205  [260]). Deshalb gehört zur Pressefreiheit auch ein gewisser Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Presse und privaten Informanten. Er ist unentbehrlich, da die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich darauf verlassen kann, daß das „Redaktionsgeheimnis“ gewahrt bleibt.“ Im Cicero-Urteil

(BVerfG, 27.02.2007 – 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06 ) hat das Bundesverfassungsgericht dies im Jahre 2007 nochmals bekräftigt und in den Leitsätzen ausgeführt:

Whistleblower 

[url=https://www.whistleblower-net.de/was-wir-bieten/hilfe-fur/medienvertreter-journalisten/was-journalisten-im-umgang-mit-whistleblowern-beachten-sollten/][/url]Und warum sollte jetzt plötzlich die Veröffentlichung von politisch brisantem Material strafbar sein, auch wenn es illegal entstanden ist? Es gibt genügend Beispiele wie die schon erwähnten Steuer-CDs.

Sind die Aktionen der eingeschleusten Spitzel des Verfassungsschutzes bis hin zur Beteiligung und Anstitfung zu Straftaten etwa immer legal?

Also, Grauzonen gibt es mehr als genug.

Man stelle sich mal vor, ein prominenter Grüner wäre heimlich in seinem Vorgarten dabei gefilmt worden wie er Round-up spritzt. Die Häme hier kann ich mir lebhaft ausmalen. Zwinker 
Und das ist nur ein harmloses Beispiel.

Bei Strache geht es um beabsichtigte Korruption und Wahlmanipulation. Allein seine Worte gelten und nicht wer sie aufgenommen hat (was natürlich alle neugierig macht, mich eingeschlossen). Er hat sich (angeblich) wildfremden Leuten gegenüber so geäußert. Da kann man sich vorstellen wie er sich seinen "Parteifreunden" und Spezies gegenüber äußert.

Also, irgendwie sollte man den gesunden Menschenverstand nicht an der Garderobe ähm Forumstür abgeben und auf juristischen Feinheiten oder Unklarheiten so rumreiten.

Gut ist, dass solche Leute aus dem politischen Verkehr gezogen werden. Da sind schon andere gestürzt, auch wegen Bagatellen.
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(20.05.2019, 17:32)EvaLuna schrieb:  Bei Strache geht es um beabsichtigte Korruption und Wahlmanipulation. Allein seine Worte gelten und nicht wer sie aufgenommen hat (was natürlich alle neugierig macht, mich eingeschlossen). Er hat sich (angeblich) wildfremden Leuten gegenüber so geäußert. Da kann man sich vorstellen wie er sich seinen "Parteifreunden" und Spezies gegenüber äußert.

Also, irgendwie sollte man den gesunden Menschenverstand nicht an der Garderobe ähm Forumstür abgeben und auf juristischen Feinheiten oder Unklarheiten so rumreiten.

Gut ist, dass solche Leute aus dem politischen Verkehr gezogen werden. Da sind schon andere gestürzt, auch wegen Bagatellen.

Hier ein Beitrag meines Freundes auf Facebook zu dem Thema:

[attachment=1258]
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Ganz interessante Ausführungen zu den strittigen Punkten auch mit Hinweis auf Wallraff.

Quelle nicht so ganz eindeutig aber wohl seriös:

http://www.juristische-ruhr.de/ablage/13...lismus.pdf 
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(20.05.2019, 17:48)Klartexter schrieb:  Hier ein Beitrag meines Freundes auf Facebook zu dem Thema:

Es gibt eben auch andere Ansichten zu der Thematik.

Ein Auszug aus dem Reitschuster -Kommentar:

>>Aber tut er das? Heute Strache, wer morgen? Was, wenn die FPÖ die gleichen Methoden gegen ihre Gegner anwendet?

Was, wenn plötzlich ein Video über Gerhard Schröder auftauchen würde und seine Verhandlungen mit den Kreml-Apparatschiks in Sachen Gazprom?
Sieben Jahre nach meiner Rückkehr aus Moskau nach Berlin muss ich zu meinem eigenen Entsetzen gestehen: Ich kann mir einige Politiker vorstellen, bei denen ich im Falle einer Video-Falle wie bei Strache nicht die Hand ins Feuer legen würde. Über die Parteigrenzen hinweg.
Ich hoffe, ich irre mich da.
Aber ich bin felsenfest überzeugt: Sehr, sehr viele Gespräche von Politikern wären, sollten sie an die Öffentlichkeit kommen und entsprechend zugespitzt geschnitten werden, geeignet, ihren Ruf massiv zu beschädigen.
Straches politische Gegner können sich heute die Hände reiben. Sie haben ihr Ziel erreicht. Ich persönlich weine Strache keine Träne nach – abseits der moralischen Dimension hat er sich schon durch die Dummheit, in so eine Falle zu tappen, für sein Amt disqualifiziert.
Alles spricht dafür, dass es keinen Falschen getroffen hat. Aber darum geht es nicht. Wer etwas nach vorne denkt, den müssen die Methoden noch mehr erschrecken als die persönlichen Abgründe, die sich da bei den Hauptakteuren auftun.
Der Dammbruch, den der Fall Strache bedeutet, macht mir Angst.
Medien müssen größte Distanz zu Aktionen wahren, die so wirken, als stammten sie aus der Giftkiste der Geheimdienste.
Auch Politiker haben ein Recht auf Intimsphäre, und die Methode, aktive Fallen zu stellen, ist auch in der Justiz höchst umstritten. Wo verläuft die Grenze des Erlaubten?<<
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(19.05.2019, 21:50)nomoi schrieb:  sauguat sogar:

Martin, seit 15.09.15 an Bord      =  8.088 Beiträge
Sie Zappelphillip, seit 23.09.16  =  8.135 Beiträge und das bei einem sog. Vollzeitjob  Clap

bedauere, Martin, das durfte ich mir doch gönnen,
bei dieser alten Apfelsorte von der Streuobstwiese.

Hoi, gab's das Forum schon 2015?
Haben die Klatscher auch nicht bemerkt?
Nicht vergessen, Martin hatte ca. ein halbes Jahr Pause. Also der tägliche Schnitt liegt bei ihm somit höher. Rauch
Hinzu kommen 769 (!) neue Threads (25 % des gesamten Forums).
Bei leopold sind es 102.

Es darf geklatscht werden.
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(20.05.2019, 17:03)EvaLuna schrieb:  In Spanien oder Österreich kann es schon mal gar nicht zu einer strafbaren Handlung gekommen sein.

Nein, natürlich nicht. Denn dort herrscht ja bekanntlich Anarchie und alles ist erlaubt. Stur
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