17.05.2019, 21:47
Aus für Fujitsu-Werk trifft 1800 Mitarbeiter
17.05.2019, 21:55
17.05.2019, 22:31
17.05.2019, 22:42
(17.05.2019, 21:55)leopold schrieb: Ich kann eben die gezahlten Gehälter in vielen Firmen einsehen. Tut mir leidDamit würde der Arbeitgeber gegen Verschwiegenheitspflichten verstoßen.
Der AN hat ein berechtigtes Interesse, dass persönliche Daten,
z.B. sein Einkommen "geheim"gehalten werden.
"Fast" jeder Arbeitsvertrag enthält außerdem eine Geheimhaltungsvereinbarung, die sowohl den AG schützt
als auch den AN.
Dieser hat selbst über seine Vergütung Verschwiegenheit bewahren, wenn es sich um einen wettbewerblich relevanten Faktor handelt.
17.05.2019, 22:43
17.05.2019, 22:54
(17.05.2019, 22:42)nomoi schrieb: Damit würde der Arbeitgeber gegen Verschwiegenheitspflichten verstoßen.
Der AN hat ein berechtigtes Interesse, dass persönliche Daten,
z.B. sein Einkommen "geheim"gehalten werden.
"Fast" jeder Arbeitsvertrag enthält außerdem eine Geheimhaltungsvereinbarung, die sowohl den AG schützt
als auch den AN.
Dieser hat selbst über seine Vergütung Verschwiegenheit bewahren, wenn es sich um einen wettbewerblich relevanten Faktor handelt.
Nachdem leopold für die Preisprüfung im Themengebiet GWS (Gas-Wasser-Sche*se) zuständig ist, kann er vermutlich ab und an einen Blick in die BWA erhaschen und die Lohnsummen sehen. Dass er daraus die einzelnen Einkommen ableiten kann, ist natürlich Quatsch und seinem Größenwahn geschuldet. Tun wir einfach so, als hätten wir es nicht bemerkt.
Martin
17.05.2019, 23:06
(17.05.2019, 22:54)Martin schrieb: Nachdem leopold ......
Dass er daraus die einzelnen Einkommen ableiten kann, ist natürlich Quatsch und seinem Größenwahn geschuldet. Tun wir einfach so, als hätten wir es nicht bemerkt.
Martin
...aber mehrmals kommt er damit nicht durch,
Anal.ytiker ist eine Vertrauensstellung!
17.05.2019, 23:31
(17.05.2019, 22:42)nomoi schrieb: Damit würde der Arbeitgeber gegen Verschwiegenheitspflichten verstoßen.
Der AN hat ein berechtigtes Interesse, dass persönliche Daten,
z.B. sein Einkommen "geheim"gehalten werden.
"Fast" jeder Arbeitsvertrag enthält außerdem eine Geheimhaltungsvereinbarung, die sowohl den AG schützt
als auch den AN.
Dieser hat selbst über seine Vergütung Verschwiegenheit bewahren, wenn es sich um einen wettbewerblich relevanten Faktor handelt.
Ich fürchte, Sie haben wenig Ahnung. Ein Unternehmen, das mit dem Staat Geschäfte macht, ist u. U. zur absoluten Offenlegung seiner Geschäftsunterlagen verpflichtet. Und mit absolut meine ich absolut. Googeln Sie mal VO PR 30/53 oder LSP.
Unternehmen, die staatliche oder EU-Zuwendungen erhalten, müssen auf Verlangen sogar die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter vorlegen.
17.05.2019, 23:36
18.05.2019, 00:14
(17.05.2019, 23:31)leopold schrieb: Ich fürchte, Sie haben wenig Ahnung. Ein Unternehmen, das mit dem Staat Geschäfte macht, ist u. U. zur absoluten Offenlegung seiner Geschäftsunterlagen verpflichtet. Und mit absolut meine ich absolut.
Googeln Sie mal VO PR 30/53 oder LSP.
Unternehmen, die staatliche oder EU-Zuwendungen erhalten, müssen auf Verlangen sogar die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter vorlegen.
Fürchtet Euch nicht! - ich werde auch nicht googeln.
Wenn Lohn und Gehälter Teil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation sind (sicherlich ziemlich oft)
dann fallen diese unter die Verschwiegenheitsklausel sowohl für den AG als den AN!
Vllt. trifft das bei hoheitlicher Tätigkeit des Staates nicht zu,
aber überwiegend sind die Geschäfte doch wirtschaftlicher Natur.
Da darf sich auch die Regierung von Schwaben keiner Sonderrechte bedienen,
u.U.-Geschäfte sind bestimmt die wenigsten.
wenn die Lohn- und Gehaltsdaten ausnahmsweise als Teil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation über Umsätze und Gewinnmöglichkeiten anzusehen sind.
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