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BVerfG verhandelt ab heute über Hartz-IV-Sanktionen
#61

(19.01.2019, 11:48)Sophie schrieb:  https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html 

Wer hat uns verraten?

Danke für den Link. Nachdem der mir unbekannte Begriff  'Schonvermögen' fiel, hätte ich das googeln können, bin aber erst jetzt drauf gekommen. Wer zu spät kommt, hat den Wurm die Arbeit anderen überlassen.
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#62

(19.01.2019, 12:00)Sophie schrieb:  Was heißt Ihr eigentlich auch? Räumen Sie damit ein, dass Sie intrigieren?

Ähnliches hat kürzlich schon ein anderer versucht. Sollten Sie doch wissen, so akribisch wie Sie hier mitlesen.
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#63

(19.01.2019, 12:02)PuK schrieb:  Was genau ist denn unter Kohl so versackt? 

Kohl hat schlicht nichts gemacht, um die offensichtlichen Probleme zu lösen. Das ging schon damit los, dass er die deutsche Einheit vorwiegend aus den Sozialkassen bezahlte, was die Arbeit teurer machte und eine steigende Arbeitslosigkeit begünstigte. Hätte Kohl früher gegengesteuert, hätte der Einschnitt Schröders nicht so hart ausfallen müssen. Aber die Drecksarbeit haben die Konservativen schon immer lieber die anderen machen lassen.
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#64

(19.01.2019, 11:45)Serge schrieb:  So viel ich weiß, würde er zuerst ein Jahr lang AG1 bekommen.
Danach kann er mit seinem Alter (50) pro Lebensjahr 150 € als Vermögen behalten, also 7500 €. Die Wohnung dürfte er behalten und er bekäme dann Hartz4 - ohne Wohnungsgeld. Wenn die Wohnung abbezahlt ist. Wenn sie das noch nicht ist, müsste er sie verkaufen und den Erlös für seinen Lebensunterhalt aufbrauchen, bis auf die oben genannten 7500 Euro Vermögen. Dann erst würde er Hartz4 bekommen.
Vielleicht nicht ganz richtig und auch nicht alle Ausnahmen und Details berücksichtigend, und nur für eine Person gelten. 
Bei einer Familie mit zwei noch bei den Eltern lebenden Kindern wäre der Vermögensfreibetrag dann 30.000 €, glaub ich.

Fast richtig, wenn das Eigentum noch nicht abbezahlt ist, würden von den Tilgungsraten die Zinsen übernommen,wenn die Größe angemessen ist. Und die hat schon  PuK angegeben. In meinen Augen sind Größen der Angemessenheit  ok.
Darüber hinaus werden, wie auch schon erwähnt, diverse Kosten übernommen.
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#65

(15.01.2019, 19:52)leopold schrieb:  Nur 3% der Hartz4-Empfänger sind von Sanktionen betroffen. Es gibt nun Stimmen, die der Meinung sind, das sei ein Argument, die Sanktionen gleich ganz wegzulassen. 
Das Gegenteil ist richtig. Es wird offensichtlich nur eine sehr kleine Minderheit mit Sanktionen belegt, die nicht bereit ist zu kooperieren. Die übrigen 97 % haben nämlich offensichtlich kein Problem damit, Termine einzuhalten und Vorstellungsgespräche wahrzunehmen. Was bleibt einem Sachbearbeiter im Amt noch, wenn er keine Konsequenzen aus vorsätzlichem  Fehlverhalten ziehen kann?
3 % der erwerbsfähigen H4-Empfänger klingt wenig (ca. 130.000), aber insgesamt waren 2017 420.000 Menschen betroffen. 950.000 Sanktionen wurden ausgesprochen (Mehrfachfälle). Ein Teil bis zu 100 %, vor allem die U25.
Halten Sie das für gerechtfertigt einem Menschen die Existenzgrundlage völlig zu nehmen und ihn in die Obdachlosigkeit zu treiben? Nicht umsonst gibt es vermehrt jüngere Leute, die auf der Straße leben oder wohnungslos sind und bei Freunden oder Verwandten unterkommen. Da ist es sehr schwer aus dieser Spirale wieder rauszukommen.

Manche haben mit Suchtproblemen oder psychischen Problemen zu kämpfen. Das sind ja meistens diejenigen, die es oft nicht schaffen, Termine wahrzunehmen oder 10 Bewerbungen im Monat zu schreiben.

Sanktionen 


Zitat:Das Thema betrifft Hunderttausende Menschen in Deutschland. Laut Statistik werden seit der Neuregelung der Sanktionen im Jahr 2011 durchweg jeden Monat etwa drei Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger sanktioniert, es sind ungefähr 130.000. Insgesamt waren es im ganzen Jahr 2017 mit gut 420.000 knapp zehn Prozent. Weil viele nicht nur einmal, sondern mehrmals sanktioniert wurden, summierte sich die Zahl der Sanktionen insgesamt auf etwa 950.000.
 Und halten Sie es für richtig, dass auch Familien, oft Alleinerziehende, sanktioniert werden und damit die Kinder mit bestraft werden und der Kühlschrank leer ist?
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#66

(19.01.2019, 12:48)leopold schrieb:  Ähnliches hat kürzlich schon ein anderer versucht. Sollten Sie doch wissen, so akribisch wie Sie hier mitlesen.


Jetzt aber Butter zu die Fische … das würde mich schon interessieren, wen Sie da meinen.
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#67

(19.01.2019, 15:14)EvaLuna schrieb:  3 % der erwerbsfähigen H4-Empfänger klingt wenig (ca. 130.000), aber insgesamt waren 2017 420.000 Menschen betroffen. 950.000 Sanktionen wurden ausgesprochen (Mehrfachfälle). Ein Teil bis zu 100 %, vor allem die U25.
Halten Sie das für gerechtfertigt einem Menschen die Existenzgrundlage völlig zu nehmen und ihn in die Obdachlosigkeit zu treiben? Nicht umsonst gibt es vermehrt jüngere Leute, die auf der Straße leben oder wohnungslos sind und bei Freunden oder Verwandten unterkommen. Da ist es sehr schwer aus dieser Spirale wieder rauszukommen.

Manche haben mit Suchtproblemen oder psychischen Problemen zu kämpfen. Das sind ja meistens diejenigen, die es oft nicht schaffen, Termine wahrzunehmen oder 10 Bewerbungen im Monat zu schreiben.

Sanktionen 


 Und halten Sie es für richtig, dass auch Familien, oft Alleinerziehende, sanktioniert werden und damit die Kinder mit bestraft werden und der Kühlschrank leer ist?

Lesen Sie doch einfach, was ich dazu geschrieben habe. Ich bin die Unterstellungen langsam leid.
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#68

(19.01.2019, 14:27)Der Seher schrieb:  Fast richtig, wenn das Eigentum noch nicht abbezahlt ist, würden von den Tilgungsraten die Zinsen übernommen,wenn die Größe angemessen ist. Und die hat schon  PuK angegeben. In meinen Augen sind Größen der Angemessenheit  ok.
Darüber hinaus werden, wie auch schon erwähnt, diverse Kosten übernommen.

Wenn die Regeln noch enger mit der Lebensleistung und dem Alter verknüpft werden, dürfte das System einer gerechten Lösung recht nahekommen. Gelöst werden muss auch noch die allzu hohe Bürokratie und das Problem der zahlreichen Klagen wegen der Kompliziertheit vieler Regelungen. Dazu mehr Flexibilität bei Härtefällen und wir haben ein System, das in der Welt seinesgleichen sucht.
Lächerlich ist doch die Kritik von Leuten wie Martin, die die USA als gelobtes Land preisen und hier einen Hort der Ungerechtigkeit und Ausbeutung sehen wollen.
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#69

(17.01.2019, 20:31)leopold schrieb:  Die Arbeitslosenhilfe war maßgeschneidert für jemand, der gut verdient hatte, sich aber spätestens mit Ende 40 auf Kosten der Staatskasse zur Ruhe setzen wollte.
Mit gut 50% des letzten Nettogehalts und ordentlichen Zuverdienstmöglichkeiten ließ es sich nämlich gut leben, wenn man sein Vermögen außer Reichweite der Behörden gebracht hatte (was damals kein Problem war). Dass die Hartz-Gesetze manchem die Lebensplanung durcheinander brachten, kann ich gut verstehen. 
Im Jahr 2000 bekamen 1,5 Millionen Menschen Arbeitslosenhilfe und das kostete den Staat damals bereits 21 Milliarden Euro pro Jahr. Tendenz steigend. Dass damit ein Ende gemacht werden musste, war offensichtlich.

Der durchschnittliche Zahlbetrag für die Arbeitslosenhilfe betrug Anfang der 2000er Jahre ca. 500 Euro mtl. + evtl. Wohngeld (keine volle Mietübernahme!).
Meinen Sie wirklich die Mehrheit der Betroffenen konnte damit gut leben? Ihr Beispiel mit dem 50-jährigen Ingenieur ist die absolute Ausnahme. Auch wenn dieser 2500 Euro mtl. netto verdient hat, war es nicht leicht mit 1250 Euro viele Jahre lang bis zur Rente zurecht zu kommen. Übrigens gab es auch bei der ALHi eine Höchstgrenze. 
Außerdem wurde das Partnereinkommen und natürlich das Vermögen (!) zum Großteil mit angerechnet und Nebenverdienste waren mit 160 € anrechnungsfrei.

Die 21 Mrd. Kosten bzw. 25 Mrd. (s. unten) im Jahr 2000 waren noch DM! Ganz klar ist, dass es keinerlei Ersparnis gab durch die Umstellung, im Gegenteil, die Kosten sind insgesamt heute weit höher, auch unter Einbeziehung der ehemaligen erwerbsfähigen Sozialehilfeempfänger. Das waren nämlich nur 700.000.

Hintergrund 


Zitat:Arbeitslosenhilfe bekommt, wer auch nach Ablauf der Arbeitslosengeldzahlung noch keine Arbeit hat oder überhaupt keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld erreichen konnte, weil er nicht lang genug versicherungspflichtig gearbeitet hat. Vor der Gewährung von Arbeitslosenhilfe wird allerdings die Bedürftigkeit geprüft: Das Arbeitsamt nimmt das Einkommen des Partners, sonstige Vermögen des Arbeitslosen und Unterhaltsansprüche gegenüber Dritten unter die Lupe. Je nach Ergebnis fällt die Höhe der Leistung aus. Sie liegt maximal bei 57 Prozent des früheren, pauschalierten Nettolohns, bei Kinderlosen sind es 53 Prozent. Jährlich wird die Leistung um drei Prozent gekürzt bis sie einen festgelegten Mindestsatz erreicht hat. Der Betrag wird bis zum 65. Lebensjahr gezahlt. Knapp 1,5 Millionen Menschen in Deutschland bekommen Arbeitslosenhilfe, das bedeutete für den Bund 25 Milliarden Mark im Jahr 2000.
Es gibt kaum "gute" Argumente, warum die Umstellung 2004 so absolut notwendig war. Die Betreuung der Langzeitarbeitslosen ist ja auch nicht besser geworden und nur ein Bruchteil hat es auf den ersten Arbeitsmarkt geschafft.

Das größte Übel war ja die radikale zeitliche Kürzung vom Arbeitslosengeld von max. 32 Monaten (gemessen an der Beitragsdauer) auf 12 Monate. Also nach einem Jahr der große Absturz auf ca. 800 Euro inkl. Miete zum damaligen Zeitpunkt, egal was man vorher verdient hatte oder wie lange man gearbeitet hatte.
Erst später erfolgte eine höhere Bezugsdauer für Ü50.

Das hat sehr viele Menschen in die Armut gestürzt und Ängste geschürt - bis heute - und ist mit ein Hauptgrund für die Wut und Unzufriedenheit.

Ich kenne in meinem Umfeld keine (ehemaligen) Sozialdemokraten mehr, die das nicht eingesehen haben.
Ab 2004 hat die SPD die Hälfte ihrer Mitglieder verloren. Deutlicher geht es nicht mehr.
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#70

(19.01.2019, 15:48)EvaLuna schrieb:  Der durchschnittliche Zahlbetrag für die Arbeitslosenhilfe betrug Anfang der 2000er Jahre ca. 500 Euro mtl. + evtl. Wohngeld (keine volle Mietübernahme!).
Meinen Sie wirklich die Mehrheit der Betroffenen konnte damit gut leben? Ihr Beispiel mit dem 50-jährigen Ingenieur ist die absolute Ausnahme. Auch wenn dieser 2500 Euro mtl. netto verdient hat, war es nicht leicht mit 1250 Euro viele Jahre lang bis zur Rente zurecht zu kommen. Übrigens gab es auch bei der ALHi eine Höchstgrenze. 
Außerdem wurde das Partnereinkommen und natürlich das Vermögen (!) zum Großteil mit angerechnet und Nebenverdienste waren mit 160 € anrechnungsfrei.

Die 21 Mrd. Kosten bzw. 25 Mrd. (s. unten) im Jahr 2000 waren noch DM! Ganz klar ist, dass es keinerlei Ersparnis gab durch die Umstellung, im Gegenteil, die Kosten sind insgesamt heute weit höher, auch unter Einbeziehung der ehemaligen erwerbsfähigen Sozialehilfeempfänger. Das waren nämlich nur 700.000.

Hintergrund 


Es gibt kaum "gute" Argumente, warum die Umstellung 2004 so absolut notwendig war. Die Betreuung der Langzeitarbeitslosen ist ja auch nicht besser geworden und nur ein Bruchteil hat es auf den ersten Arbeitsmarkt geschafft.

Das größte Übel war ja die radikale zeitliche Kürzung vom Arbeitslosengeld von max. 32 Monaten (gemessen an der Beitragsdauer) auf 12 Monate. Also nach einem Jahr der große Absturz auf ca. 800 Euro inkl. Miete zum damaligen Zeitpunkt, egal was man vorher verdient hatte oder wie lange man gearbeitet hatte.
Erst später erfolgte eine höhere Bezugsdauer für Ü50.

Das hat sehr viele Menschen in die Armut gestürzt und Ängste geschürt - bis heute - und ist mit ein Hauptgrund für die Wut und Unzufriedenheit.

Ich kenne in meinem Umfeld keine (ehemaligen) Sozialdemokraten mehr, die das nicht eingesehen haben.
Ab 2004 hat die SPD die Hälfte ihrer Mitglieder verloren. Deutlicher geht es nicht mehr.

Irgendwie widerspricht sich Ihre Analyse  Wenn durch die Zusammenführung der Systeme kein Geld eingespart werden konnte, sondern sogar mehr ausgezahlt werden musste, müssten die Betroffenen insgesamt doch profitiert haben, oder? Es gab sicher Verlierer und Gewinner des Systemwechsels, aber für alle vor allem einen erhöhten Anreiz, schnell wieder Arbeit aufzunehmen, wenn diese verloren ging. Das hat offensichtlich funktioniert.
Wir sollten nicht die alten Schlachten schlagen, sondern lieber daran arbeiten, das derzeitige System da zu verbessern, wo es notwendig ist.
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