21.11.2016, 13:19
Zitat:Bayerischer Verfassungsgerichtshof Unverbindliche Volksbefragungen sind verfassungswidrig
http://www.sueddeutsche.de/bayern/bayeri...-1.3259082
Für die CSU und die Staatsregierung ist das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs eine schwere Schlappe: Die von der Regierungsmehrheit durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Bayerische Verfassung. Mit dieser Entscheidung gaben die obersten bayerischen Richter am Montag Klagen von SPD und Grünen statt. Der entsprechende Gesetzespassus sei mit der Verfassung unvereinbar und damit nichtig, sagte Gerichtspräsident Peter Küspert.
Nicht zu verwechseln sind die Volksbefragungen mit Volksbegehren und Volksentscheiden, die es in Bayern schon seit 1946 gibt. Dafür gibt es strikte Regeln, bestimmte Quoren und auch thematische Einschränkungen. Grundsätzlich aber können die Wähler auf diesem Wege sogar Gesetze ändern oder erlassen. Volksbefragungen sollten dagegen nicht rechtlich bindend sein, aber politisch hohes Gewicht entfalten.
Finde ich richtig, daß neben Volksbegehren und Volksentscheiden noch eine trickreiche Variante, die nur der Regierung und der Parlamentsmehrheit zugänglich ist, als verfassungswidrig zurückgewiesen wird.