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Hamburger Justiz missbraucht Paparazzi-Paragraphen
#1

Zitat:Am 14. April tötete der bereits vorher durch Gewaltdelikte aufgefallene Mourtala M. auf einem Hamburger S-Bahnhof seine einjährige Tochter und deren Mutter mit einem Messer. Ein zufällig anwesender Gospelmusiker aus Ghana musste diese Tat mit ansehen und filmte den blutüberströmten Bahnsteig mit den Worten "Oh my God, oh Jesus, oh Jesus, oh Jesus, they cut off the head of the baby, oh my God, oh Jesus." Diese Tatdokumentation stellte er auf seinem Facebook-Profil ein, von wo aus sie weite Verbreitung fand.

Darauf hin gab es bei dem Musiker aus Ghana eine Hausdurchsuchung.
(...)
Im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg wird das mit dem Verdacht auf eine Verletzung der "höchstpersönlichen Lebensbereiche einer Person […] durch Bildaufnahmen" begründet. Diese Rechtsgrundlage findet sich im § 201a, dessen Anwendungsbereich vor drei Jahren von der Großen Koalition massiv erweitert wurde - mit der Begründung, man könne nur so gegen Paparazzi-Nackfotos von Prominenten vorgehen.

Quelle: Telepolis 

Die Hamburger Justiz fällt ja von Süden aus betrachtet öfter unangenehm auf. Aber das schlägt dem Fass jetzt wirklich den Boden aus. 

Einen "höchstpersönlichen Lebensbereich" einer Toten kann es nicht geben. Das sollte doch wohl selbst in Hamburg klar sein.

Man rechtfertigt sich damit, dass die Mutter ja erst im Krankenhaus gestorben sei. Allerdings sterben auffällig viele Leute erst im Krankenhaus und nicht am Ort des Geschehens oder im Krankenwagen. 

Zitat:Man liest sehr häufig, dass Leute nach einer Messerstecherei oder anderen Vorgängen im Krankenhaus verstorben seien. Ein Rettungssanitäter erklärte mir dazu mal, dass das oft nicht stimme und nur ein juristischer Kniff sei. Erstens könne und wolle man sowas am Tatort oder im Rettungswagen in der Hektik nicht letztendlich feststellen, wenn es nicht schon offensichtlich ist. Zweitens will keiner das Risiko eingehen, was falsch zu machen oder sich vorwerfen zu lassen, nicht alles versucht zu haben. Drittens dürften Tote nicht in Rettungswägen transportiert werden und das verursache immer Probleme und Wartezeiten, sie müssten beispielsweise anhalten und ausladen. Das will keiner. Viertens wolle auch keiner Leichen in der Öffentlichkeit rumliegen lassen, weil das dauern kann, bis ein Leichenwagen da ist, die haben ja auch kein Blaulicht. Deshalb würde bei frischen Fällen die formale Prüfung, ob jemand tot ist, immer erst im Krankenhaus durchgeführt, und man deshalb aus rechtlichen Gründen oft erst im Krankenhaus sterben kann, weil dort erst der Tod rechtswirksam festgestellt wird. Wenn es also heißt, dass jemand nach der Einlieferung ins Krankenhaus verstorben ist, sei das nicht so glaubwürdig.

Quelle: Hadmut Danisch 

Das ist bei uns also anders geregelt als etwa in den USA. Man sieht ja öfter in amerikanischen Filmen, dass ein offensichtlich schon Toter in den Kranken- und nicht in einen Leichenwagen verfrachtet wird. Und das hat mich schon immer gewundert, weil ich wusste, dass man zumindest bei uns Tote nicht im Krankenwagen transportieren darf. Was ich nicht wusste war, dass man es aus verschiedenen Gründen häufig trotzdem macht.
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#2

(26.04.2018, 09:34)PuK schrieb:  Die Hamburger Justiz fällt ja von Süden aus betrachtet öfter unangenehm auf. Aber das schlägt dem Fass jetzt wirklich den Boden aus. 

Einen "höchstpersönlichen Lebensbereich" einer Toten kann es nicht geben. Das sollte doch wohl selbst in Hamburg klar sein.

Sie sind also dafür dass eine solch grausame Tat gefilmt und dann ins Netz gestellt wird? Die Polizei zu rufen und die Aufnahmen dieser zur Verfügung zu stellen wäre auch eine Möglichkeit gewesen.
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#3

(26.04.2018, 09:44)derfnam schrieb:  Sie sind also dafür dass eine solch grausame Tat gefilmt und dann ins Netz gestellt wird? Die Polizei zu rufen und die Aufnahmen dieser zur Verfügung zu stellen wäre auch eine Möglichkeit gewesen.

Wenn ich eine Meinung pro oder contra hätte äußern wollen, hätte ich sie hingeschrieben. Davon können Sie bei mir ausgehen. Mir ging es darum, den groben logischen Fehler und die offensichtliche Absurdität desselben herauszustellen ("höchstpersönlicher Lebensbereich" vs. tote Frau).

Und überlegen Sie mal, ob Sie ein rationales Verhalten an den Tag legen würden, unmittelbar nachdem Sie mitansehen mussten, wie jemand plötzlich eine Frau und ein Baby ersticht und dem Baby dann noch fast den Kopf abschneidet.
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#4

(26.04.2018, 09:44)derfnam schrieb:  Sie sind also dafür dass eine solch grausame Tat gefilmt und dann ins Netz gestellt wird? Die Polizei zu rufen und die Aufnahmen dieser zur Verfügung zu stellen wäre auch eine Möglichkeit gewesen.

Also ich kann nur lesen, dass der Musiker den "blutüberströmten Bahnsteig" filmte und nicht das Verbrechen selbst oder die Leichen(teile).
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#5

(26.04.2018, 10:06)Serge schrieb:  Also ich kann nur lesen, dass der Musiker den "blutüberströmten Bahnsteig" filmte und nicht das Verbrechen selbst oder die Leichen(teile).
Lesen Sie den Beitrag nochmals, da steht genau wie es abgelaufen ist.
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#6

(26.04.2018, 09:48)PuK schrieb:  Wenn ich eine Meinung pro oder contra hätte äußern wollen, hätte ich sie hingeschrieben. Davon können Sie bei mir ausgehen. Mir ging es darum, den groben logischen Fehler und die offensichtliche Absurdität desselben herauszustellen ("höchstpersönlicher Lebensbereich" vs. tote Frau).

Und überlegen Sie mal, ob Sie ein rationales Verhalten an den Tag legen würden, unmittelbar nachdem Sie mitansehen mussten, wie jemand plötzlich eine Frau und ein Baby ersticht und dem Baby dann noch fast den Kopf abschneidet.

Für die Aufnahmen und das Einstellen bei Facebook reichte es allemal.
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#7

(26.04.2018, 10:20)derfnam schrieb:  Lesen Sie den Beitrag nochmals, da steht genau wie es abgelaufen ist.

Ich hatte nur das Zitat gelesen. Danke.
Wieder mal sensibilisiert worden.
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#8

(26.04.2018, 10:24)Serge schrieb:  Ich hatte nur das Zitat gelesen. Danke.
Wieder mal sensibilisiert worden.


Zitat:„Das Video, das Heinrich K. aus Eilbek über seinen Youtube Kanal hochgeladen hat, zeigt die Rettungskräfte am 12. April auf dem S-Bahnsteig Jungfernstieg. Zu sehen sind die Körper von Mutter und Tochter, die in großen Blutlachen auf dem Boden liegen, Helfer knien um sie herum.“ 

Blödsinn. Wie jeder weiß, der das Video gesehen hat, zeigt es vor allem den Fußboden und die Wandpaneele. Das mit der Blutlache ist richtig, und schon die darf offenbar nicht gezeigt werden. 

Quelle (ausnahmsweise): achgut.com 

Disclaimer: Ich habe das Video selbst nicht gesehen, bin aber in diesem Fall geneigt, der "Achse des Guten" zu glauben. Weil ich nämlich der Hamburger Staatsanwaltschaft rundweg gar nichts glaube.
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#9

(26.04.2018, 10:33)PuK schrieb:  Disclaimer: Ich habe das Video selbst nicht gesehen, bin aber in diesem Fall geneigt, der "Achse des Guten" zu glauben. Weil ich nämlich der Hamburger Staatsanwaltschaft rundweg gar nichts glaube.
Die Achse des Guten regelt in unserem Lande nichts, weil nicht zuständig. Man kann und darf natürlich immer gegen Alles sein, meine Position ist das nicht.
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#10

(26.04.2018, 10:46)derfnam schrieb:  Die Achse des Guten regelt in unserem Lande nichts, weil nicht zuständig. Man kann und darf natürlich immer gegen Alles sein, meine Position ist das nicht.

Es hat ja auch gar niemand behauptet, die Achse des Guten regle irgendwas in diesem Land. 
Lassen Sie's gut sein. Das wird nix. [Bild: http://fs5.directupload.net/images/180426/km44hduv.gif ]
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