06.04.2018, 14:54
https://m.bild.de/geld/mein-geld/rundfun...obile.html
Mal schauen wie sich dann wieder gewunden wird...
Zitat:Die Beschwerdeführer machen demnach mehrere Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot geltend.
Das vorliegende Beitragsmodell, bei dem der Rundfunkbeitrag unabhängig davon erhoben wird, ob Empfangsgeräte vorhanden sind, sei verfassungswidrig, argumentieren sie.
Die Erhebung nur eines Rundfunkbeitrags für jede Wohnung unabhängig von der Anzahl der dort wohnenden Personen benachteilige außerdem Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten.
Zitat:Eine unzulässige Ungleichbehandlung bestehe auch darin, dass für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag erhoben werde, obwohl deren Inhaber nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Rundfunk konsumieren könnten.
Mal schauen wie sich dann wieder gewunden wird...