Es gibt schon ewig das
Bayerische Unterbringungsgesetz . Hat sich was mit mit "ich bin freiweillig gekommen, also kann ich auch jederzeit wieder gehen". Von wegen. Ein Bezirkskrankenhaus und ein Gefängnis haben gemeinsam, dass man viel leichter hinein kommt als hinaus.
Nach dem Bayerischen Unterbringungsgesetz bleibst du erst mal 24 Stunden da, wenn "der Leiter der Anstalt" (oder sein Stellvertreter) das anordnet. Rechtsmittel dagegen kannst du nicht einlegen, weil es keine gibt.
Vor Ablauf dieser 24 Stunden muss dann ein Vormundschaftsrichter kommen. Dem kannst du deine Position darlegen. Und auch die Ärzte (regelmäßig zwei bei solchen Dingen) werden ihre Position darlegen. Und dann wird der Richter sagen: "Wissen Sie, Herr oder Frau XY, ich bin kein Mediziner und Sie sind krank. Ich bin Jurist und muss mich im Zweifel auf den Rat der Mediziner verlassen. Schon, damit wir alle Amtshaftungsproblemen aus dem Weg gehen. Und da drüben sitzen zwei Mediziner, die beide meinen, dass Sie noch eine Weile in der KIinik bleiben sollten. Und deshalb beschließe ich das jetzt so."
Und dann schreibt der das so in seinen Beschluss. So ein Beschluss geht (immer, da gibt's kein Wenn und Aber) über genau 6 Wochen. Und der Richter kommt auch nicht jede Woche vorbei und guckt, ob es dem Patienten schon besser geht, Sondern man bleibt dann für diese 6 Wochen definitiv drin. Und dann darf man entweder raus oder kriegt einen neuen Beschluss, auch wieder über 6 Wochen.
Sollte man auf die kühne Idee kommen, zu flüchten, und sollte sich eine Gelegenheit dazu ergeben, bringt einen das auch nicht viel weiter. Die fackeln im BKH nicht lange, wenn ein Patient fehlt. Die melden das sofort der Polizei und der abgängige Patient ist dann in der Personenfahndung. Das heißt, dass
jede Polizeistreife in (z.B.) Augsburg und Umgebung nach einem fahndet. Und dementsprechend sind Leute, die es versuchen, in den allermeisten Fällen ziemlich schnell wieder da. Solche Fluchten berechnen sich nach Minuten und Stunden, nicht nach Tagen oder Wochen.
Das ist die Rechts- und Sachlage bisher. Und was genau sollte ein neues Gesetz da jetzt noch willkürlicher machen können?
Ich schätze die Gefahren, die in diesem neuen Gesetz liegen, eher als "subtiler" ein. Das hängt mit der Speicherung zusammen. Grundsätzlich sollte der Staat überhaupt keine Gesundheitsdaten seiner Bürger speichern dürfen, damit fängt es schon an. Die Krankenkasse sollte das natürlich dürfen, aber der Staat nicht. Ich weiß nicht, wo Leute Jura gelernt haben, die solche Gesetzesentwürfe schreiben. Das ist schon schematisch völlig falsch, das "kann" man juristisch gar nicht so denken. Aber egal, in Bayern geht viel.
Persönlich ist mir aufgefallen, dass es gerade in großen Krankenhäusern wie dem ZK natürlich auch Datenbanken über Patienten gibt, die schon mal da waren. Und dass man dann leicht in eine Fehldiagnose rutscht, wenn es diesmal was anderes ist. Die sehen sich nämlich erst die Daten über den Patienten an, die sie schon haben, und dann erst den Patienten. Und dann gehen sie zwangsläufig schon mit einem gewissen "Bias", um nicht zu sagen mit einer vorgefertigten Meinung über die Ursache der aktuellen Beschwerden zum Patienten. Ärzte machen das gerne so. Selbst, wenn man einen ausdrücklich beauftragt, eine "zweite Meinung" zu äußern, will er meistens die Akten, die bereits existieren, sehen. Dann ist seine zweite Meinung aber nicht mehr unvoreingenommen. Es ist wirklich schwierig, eine zweite Meinung (auf die man ein Recht hat, auch als Kassenpatient) zu kriegen, ohne offenbaren zu müssen, was andere Ärzte schon untersucht haben und was dabei "herausgekommen" ist. Und das betrifft natürlich die Ärzteschaft grundsätzlich, das ist also nicht nur auf psychische Krankheiten bezogen.
An diesem neuen Gesetz ist der Haken also wahrscheinlich, dass noch mehr Leute in Diagnosen "hängenbleiben", die gar nicht mehr zutreffen, als bisher schon. Weil das eben so läuft bei den Ärzten. Dass gar nicht mehr richtig untersucht wird, wenn "sowieso schon alles in den Akten steht". Da steckt gar keine böse Absicht dahinter, sondern das ist der ganz normale Arbeitsablauf.