01.10.2017, 09:45
Zitat:Wozu verpflichtet das neue Gesetz die Betreiber?
Sie müssen ein wirksames und transparentes Verfahren für den Umgang mit Beschwerden bereithalten, das für Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und jederzeit verfügbar ist. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt werden.
Ist die Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich, gilt im Grundsatz eine Sieben-Tages-Frist. Innerhalb dieser Zeit kann auch dem Urheber der gemeldeten Botschaft Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden. Eine Überschreitung dieser Frist ist möglich, wenn die Betreiber mehr Zeit für die rechtliche Prüfung benötigen. Damit soll verhindert werden, dass es zu einem „Overblocking“ kommt – also einer verfrühten und häufigen Löschung beanstandeter Einträge.
http://www.epochtimes.de/politik/deutsch...28968.html
Im Prinzip ist das im Treffpunkt Königsplatz längst der Fall, es gibt einen Meldebutton, mit dem man entsprechende Inhalte melden kann. Ich werde das in Zukunft so handhaben, dass vermutlich rechtswidrige Inhalte in einen nur für Admins zugänglichen Bereich verschoben werden. Der Schreiber des beanstandeten Beitrags bekommt eine PN, damit er eine Stellungnahme abgeben kann. Eine PN bekommt auch der Melder. Eindeutig rechrswidrige Beiträge wurden schon in der Vergangenheit entfernt, ab heute bekommt der Urheber ebenfalls eine PN zur Löschung.
Keine PN gibt es auch zukünftig bei Meldungen wie "Unangemessener Inhalt", "Verstoß gegen die NUB" und ähnliches.