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Schlecker-Prozess: Bewährung für Anton Schlecker – Haft für Kinder
#1

Zitat:[...] Anton Schlecker muss zudem wegen Bankrotts eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 150 Euro zahlen, also 54.000 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Familie Schlecker spätestens Anfang Februar 2011 wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit droht.

Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/schlec...01734.html 

Das verstehe ich wiederum nicht. Da werden Millionen aus dem Firmenvermögen entnommen der Insolvenzmasse hinterzogen und dann gibt es eine Strafe von 54.000 Euro? Really? Geradezu eine Einladung für Nachahmer. Selbst wenn die Kinder für kurze Zeit in den Knast müssen, die Aussicht, dass weitere Leben als Millionäre verbringen zu können, dürfte die Haftzeit deutlich versüßen.

Martin
#2

Ist doch symptomatisch. Rechtsstaat ist woanders.

Der Täter, Initiator und Hauptprofiteur wird mit einem Taschengeld "bestraft", dass er mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Armbanduhr vergelten kann, die er trägt.
Die Mittäter werden verknackt. Sehr fragwürdig.

Erinnert an den genialen Beltracci, dessen Vermögenswerte kassiert wurden, und der in die Privatinsolvenz getrieben wurde.

Die Händler und wirklichen Profiteure seines Tuns dürfen ihre Beute aber behalten.
#3

ohne Worte

https://www.youtube.com/watch?v=s0_hP3MT...3MTtdA&t=2 
#4

In der Tat!

Kein einziges Wort. Gegrunze allenfalls.
#5

(27.11.2017, 18:43)bbuchsky schrieb:  In der Tat!

Kein einziges Wort. Gegrunze allenfalls.

Jede Region liebt ihren Dialekt, sei er doch eigentlich das Element, in welchem diese Seele ihren Atem schöpfe."

(Johann Wolfgang von Goethe)

In diesem Fall steirisch!
#6

(27.11.2017, 17:55)Martin schrieb:  Das verstehe ich wiederum nicht. Da werden Millionen aus dem Firmenvermögen entnommen der Insolvenzmasse hinterzogen und dann gibt es eine Strafe von 54.000 Euro? Really? Geradezu eine Einladung für Nachahmer. Selbst wenn die Kinder für kurze Zeit in den Knast müssen, die Aussicht, dass weitere Leben als Millionäre verbringen zu können, dürfte die Haftzeit deutlich versüßen.

Martin

Das mag vielleicht daran liegen, dass es nicht die Aufgabe des Gerichts, sondern die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist, das unterschlagene Vermögen der Insolvenzmasse zuzuführen.
#7

(27.11.2017, 19:03)leopold schrieb:  Das mag vielleicht daran liegen, dass es nicht die Aufgabe des Gerichts, sondern die Aufgabe des Insolvenzverwalters ist, das unterschlagene Vermögen der Insolvenzmasse zuzuführen.

Es wird wohl nicht erwartet, dass sich das Gericht um ´s unterschlagene Vermögen kümmert,
aber in DREI TEUFELS Namen, es hätte näher an der Strafforderung der Staatsanwaltschaft = 3 Jahre Haft, urteilen sollen!
#8

(27.11.2017, 19:39)Lueginsland schrieb:  Es wird wohl nicht erwartet, dass sich das Gericht um ´s unterschlagene Vermögen kümmert,
aber in DREI TEUFELS Namen, es hätte näher an der Strafforderung der Staatsanwaltschaft = 3 Jahre Haft, urteilen sollen!

Die Staatsanwaltschaft kann ja in Revision gehen. Dass die Kinder einsitzen werden, war schon seit Wochen klar.
#9

(27.11.2017, 19:44)leopold schrieb:  Die Staatsanwaltschaft kann ja in Revision gehen. Dass die Kinder einsitzen werden, war schon seit Wochen klar.

...kann ja, kann ja!

Bräuchte es aber nicht, wenn das Urteil wirklich dem Willen des Volkes entspräche und da melde ich eben Zweifel an!
#10

(27.11.2017, 19:58)Lueginsland schrieb:  ...kann ja, kann ja!

Bräuchte es aber nicht, wenn das Urteil wirklich dem Willen des Volkes entspräche und da melde ich eben Zweifel an!

Nach dem Willen des Volkes geht es im Gericht nie, sondern nach dem Gesetz "im Namen des Volkes". Und das ist auch gut so.
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