(26.10.2016, 17:28)messalina schrieb: Aber Strafbares muss doch nach den Gesetzen, für die Heiko Maas verantwortlich ist, bestimmt jetzt schon gelöscht werden? [Bild: http://www.bollywoodchat.org/chat/emotic...age011.gif ] Oder meint er vielleicht eher Konsequenzen, "falls es bei der Löschung nicht strafbarer Hass-Kommentare keine Fortschritte gibt"?
Ich halte die Formulierung "Hass-Kommentare" für bewusst unscharf gewählt, weil sich darunter ohne weiteres auch mehr subsumieren lässt als das, was illegal ist. Es geht um die Meinungshoheit der "Mitte", die man sich bewahren will. Deshalb würde "man" die politischen Positionen von Wehner heute linksextremistisch und die von Strauß rechtsextremistisch nennen.
Es geht nicht vorrangig um das Löschen strafbarer Inhalte, dafür gibt es einen Rechtsweg, und den gab es auch schon vor dieser komischen Task-Force des BMJV. Es geht um die Diskreditierung und Unterdrückung abweichender Meinungen.
Die Löschung wirklich strafbarer Inhalte funktioniert nämlich schon jetzt ganz gut. Sagt zumindestens das Ministerium von Herrn Maas
in diesem PDF über "seine" (ist sie nämlich gar nicht, s.u. und PDF) Task-Force. Es geht jetzt darum, dieses System auf nicht verbotene, aber missliebige Dinge auszuweiten.
Sie schreiben in dem PDF übrigens ziemlich am Ende:
Zitat:Facebook, YouTube und Twitter bieten generell gute Meldemöglichkeiten für unzulässige Inhalte. Bei YouTube stehen sie ausschließlich angemeldeten Usern zur Verfügung. Die Meldung von strafbaren Inhalten muss aber noch einfacher gestaltet werden und für jeden Nutzer möglich sein.
Ui, neuerdings kann "jeder Nutzer" entscheiden, was rechtswidrig ist und was nicht? Ist ja toll, dann können wir uns die ganzen Gerichtsverfahren wegen Beleidigung in Zukunft ja sparen. Wir fragen einfach irgendeinen Passanten oder die Klofrau.
Und "jeder Nutzer" kann auch ein Bot sein, der alle Beiträge eines bestimmten Nutzers oder mit einem bestimmten Thema meldet.
Und diese Hate Speech Task-Force, von der in dem Link auch die Rede ist, da ist die Sache die,
Zitat:... dass ich das mit diesem Gremium ja ganz falsch verstanden hätte, das sei ja alles so ganz informell und nur so eine Gesprächsrunde, die hätten da keine Rechtsform oder sowas, das sei ja effektiv nicht existent, deshalb seien meine Fragen da eigentlich auch gar nicht anwend- und damit nicht beantwortbar.
(Ach: Erst mit 120 Euro Gebühr und 3 Stunden Arbeitszeit für’s Kopieren androhen, und dann heißt es, sie haben gar nichts…)
Er beschrieb mir dann so kurz (dazu gäbe es auch Texte auf den Webseiten des BMJV, Links will er mir noch schicken), dass das ja eigentlich nur so eine Art Gesprächsrunde in mehreren Terminen war, und das BMJV da nur eingeladen und moderiert habe. Da sei zwar bei den Terminen der Staatssekretär Billen und beim letzten sogar der Minister selbst dabeigewesen. Aber es ginge ja nur um Moderation, und es sei ja schon so unglaublich schwer gewesen, u.a. Facebook, Google, Twitter (er hat mir noch ein paar genannt, aber ich konnte so schnell nicht mitschreiben, Eco kam noch drin vor, er meinte, das bekäme ich noch schriftlich) an einen Tisch zu bekommen und auf ein einheitliches Procedere abzustimmen.
Quelle: Hadmut Danisch (aus dem Gesprächsprotokoll mit dem Pressesprecher des BMJV)
Das BMJV stellt praktisch Kost und Logis und drinnen werkelt dann die privatrechtliche Taskforce aus der Privatwirtschaft. Und das ganze hat noch nicht mal "eine Rechtsform oder sowas".
Selbstverständlich arbeiten die auch ohne Richtervorbehalt oder sowas, wo kamen wir denn da hin, wenn der Betroffene gehört werden müsste? Bei Hate Speech ist immer Gefahr im Verzug!
Facebook und Google sind bekanntermaßen Unternehmen, mit denen man praktisch keinen Kontakt aufnehmen kann. Man kann da zwar jederzeit einen Account eröffnen, aber man kann dort niemanden per Mail, Telefon oder schriftlich erreichen. Wer also meint, sein gelöschter Post sei harmlos gewesen und den Social-Media-Betreiber bitten will, diesen deshalb wiederherzustellen, der wird dabei wahrscheinlich keinen Erfolg haben.
Einen Rechtsweg, um gegen die Löschung vorzugehen, hat man auch nicht, jedenfalls keinen realistischen. Grundrechte gelten ohnehin von den USA aus gesehen nur für US-Amerikaner, so etwas wie ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit kann ein Deutscher also gar nicht besitzen.